Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Novellierung des Immissionsschutzrechtes löst Kostenlawine aus

(Bonn) - „Die geplanten Änderungen des Bundesimmissionsschutzrechtes werden durch die gravierend verschärften Anforderungen bei Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen eine Kostenlawine auslösen,“ ist sich der zuständige Referent beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Andreas Habel, sicher.

Habel: „Besonders problematisch ist, dass diese zusätzliche Kostenbelastung weder durch erhöhte Planungssicherheit noch durch langfristig gesicherte Erlöse zu rechtfertigen ist.“

Notwendig geworden ist die Novellierung des bundesdeutschen Immissionsschutzrechtes, weil die EU-Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Nur schwer nachvollziehbar sei jedoch, so der bvse, dass in dem Entwurf des Bundesumweltministeriums dabei deutlich über die EU-Vorgaben hinausgegangen worden sei. Damit würden deutsche Anlagenbetreiber „ohne ersichtlichen Grund“ gegenüber den Wettbewerbern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten „erheblich benachteiligt“.

Der bvse fordere daher, die gleichen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in der gesamten Europäischen Union.

Auf heftigen Widerstand des bvse stoße auch die einseitige Bevorzugung der Verbrennungsanlagen gegenüber den Mitverbrennungsanlagen für Abfall. Während die EU-Richtlinie gerade eine Gleichbehandlung beider Anlagentypen vorsehe, damit zukünftig ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden könne, würde nun der öffentlichen Hand als Betreiber von Müllverbrennungsanlagen ein „nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil“ eingeräumt. Denn nach der Europäischen Richtlinie würden die Grenzwerte für Müllverbrennungsanlagen nur dann auch für Mitverbrennungsanlagen gelten, wenn mehr als 40% der freigesetzten Wärme durch gefährliche Abfälle erzeugt würden. Demgegenüber solle diese Gleichstellung nach dem BMU-Entwurf bereits dann für Mitverbrennungsanlagen gelten, wenn mehr als 25% an der jeweils gefahrenen Feuerungswärmeleistung einer Verbrennungseinheit einschließlich des für die Verbrennung benötigten Brennstoffs an Abfällen eingesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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