Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Novellierung des Hypothekenbankgesetzes

(Berlin) - Der Verband deutscher Hypothekenbanken begrüßt den mit dem 4. FinMFöG vorgelegten Diskussionsentwurf zur Novellierung des HBG. Die Novelle enthalte bedeutende Verbesserungen der Rahmendaten, die es den Hypothekenbanken erlauben würden, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, neue Wachstumspotentiale zu erschließen sowie ihre Kernkompetenzen auszubauen.

1. Regionale Ausweitung des Geschäftskreises
Künftig dürften die Hypothekenbanken, die in ihrer Kreditvergabe bisher im Wesentlichen auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes beschränkt seien, Staatskredite in die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und die Schweiz vergeben. Außer an die Zentralregierung könnten die Kredite auch an die jeweiligen Regionalregierungen und Gebietskörperschaften ausgereicht werden. Darüber hinaus sei die vorgesehene Ausweitung der Geschäftsmöglichkeiten auf die Zentralregierungen der Mitteleuropäischen OECD-Länder Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn zu begrüßen. Da die vorgenannten Staatskredite durch Pfandbriefe refinanziert werden dürften, wären diese Geschäfte für Hypothekenbanken unter Ertragsgesichtspunkten interessant.

Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Verband weiterhin die Ausweitung der Immobilienfinanzierungen auf die genannten außereuropäischen Länder. Leider sei der Gesetzgeber nicht dem Petitum des Verbandes gefolgt, dieses Geschäft ebenfalls durch Pfandbriefe refinanzieren zu können. Angesichts der gewachsenen transparenten Strukturen und der stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen wäre dies wünschenswert gewesen. Die gefundene Regelung erschwere die Erschließung des Geschäftspotentials und vermindere wegen der höheren Refinanzierungskosten die in diesen Märkten ansonsten erzielbaren Margen.

Nach Einschätzung des Hypothekenbankverbandes bieten die neuen Geschäftsmöglichkeiten auch die Möglichkeit einer Portfolio- und Ertragsdiversifizierung. Diese komme der Sicherheit des Pfandbriefs zugute. Zufrieden zeigte sich der Verband auch mit der Ausweitung der zulässigen Dienstleistungen rund um die Immobilien- und die Staatsfinanzierung. Dadurch könnten die Hypothekenbanken ihr spezielles Know-how auch in diesem Bereich ertragssteigernd nutzen.

2. Erhöhung der Sicherheitsstandards der Pfandbriefdeckung Der Verband begrüßte in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des HBG das Derivatgeschäft der Hypothekenbanken erstmals auf eine explizite rechtliche Grundlage gestellt wird. Daneben werde auch die Indeckungnahme von Derivaten ermöglicht. Die Qualität des Pfandbriefs werde von den getroffenen Regelungen nachhaltig gestärkt. Mit Blick auf die Zulässigkeit sollen Hypothekenbanken nach Auskunft des VDH zukünftig sämtliche Derivatgeschäfte nach § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 – 4 Kreditwesengesetz erlaubt sein, sofern diese mit den Hauptgeschäften einer Hypothekenbank in Einklang stehen. Ausgeschlossen seien jedoch das Eingehen von Risiken aus offenen Stillhalterpositionen und vergleichbare Risiken. Wichtig sei es, so der Verband, dass die gefundenen Regelungen jetzt möglichst rasch in Kraft treten könnten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. Kontakt: Franz-Josef Arndt Georgenstr. 21 10117 Berlin Telefon: 030/20915100 Telefax: 030/20915101

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