Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)

Novellierung des Brandenburger Personalvertretungsgesetzes / DGB fordert mehr Mitbestimmung und Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

(Potsdam) - Der Brandenburger Landtag berät ein neues Personalvertretungsgesetz für Brandenburg. Der DGB hat zur Verbesserung der Mitbestimmung Vorschläge eingebracht, von denen einige bereits in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Gestern fand im Landtag eine Anhörung zur Novelle statt, in der der DGB weitere wichtige Anregungen gegeben und eine Stellungnahme vorgelegt hat.

"Mitbestimmung muss zeitgemäß sein, gerade auch im öffentlichen Dienst", betont Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg. "Dazu gehört, die Möglichkeiten des Personalrats auf die tatsächlichen Erfordernisse auszuweiten. Alles, was die Beschäftigten betrifft, muss auch im Personalrat erörtert werden können. Juristisch lautet das Zauberwort "Allzuständigkeit". Sie könnte den komplizierten Katalog der bisherigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände ersetzen. So wäre das Brandenburger Personalvertretungsgesetz gut gerüstet für kommende, heute noch nicht absehbare Entwicklungen."

Außerdem setzt sich der DGB für eine deutliche Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein. Die derzeitige Regelung im Gesetzentwurf bleibe bislang deutlich hinter den Vorschlägen des Gewerkschaftsdachverbands zurück. In seiner Stellungnahme empfiehlt der DGB, folgende Aspekte zu ergänzen:

- Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen;

- Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten

- Gefährdungsbeurteilungen, Gutachten und Untersuchungen

- Bauliche Instandsetzung und Planung von Arbeitsstätten

- Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB) Pressestelle Kapweg 4, 13405 Berlin Telefon: (030) 212400, Fax: (030) 21240142

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