Pressemitteilung |

Novellierung des Betriebsverfassunggesetzes: Eine Reform auf dem Rücken des Mittelstandes!

(Berlin) - Statement der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG) zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.

Im Rahmen der Anhörung zur Betriebsverfassungs-Novelle vor dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung machte der Handelsverband BAG, vertreten durch den Präsidenten, Dr. Walter Deuss, auf die folgenden Punkte aufmerksam:

>es gilt das gesprochene Wort<

1. Teilzeitarbeitnehmer müssen in der Betriebsverfassung wie schon bisher in Kündigungsschutz und anderen wichtigen Bereichen des Arbeitsrechts anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit bei Schwellenwerten berücksichtigt werden. Dies verhindert eine übermäßige Belastung der Unternehmen, die Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stellen und gibt dadurch auch Anreize für mehr Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Auch die europäische Teilzeit-Richtlinie geht von einer pro-rata-Anrechnung aus.

2. Die vorgeschlagenen neuen Staffeln für die Größe des Betriebsrats und die Zahl der Freistellungen führen in Folge der Filialstruktur zu einer überproportionalen Belastung des Einzelhandels. Der Anstieg beläuft sich in manchen Unternehmen auf 100 %. Zumindest Betriebe bis 300 Arbeitnehmer müssen daher von den Erhöhungen ausgenommen werden.

3. Die Regierung muss ihre Zusage für Regelungen zur Beschleunigung der Mitbestimmungsverfahren einhalten. Den Beteiligten muss ein zeitlicher Rahmen vorgegeben werden, der nur einvernehmlich überschritten werden darf. Singuläre Regelungen im Arbeitsgerichtsgesetz reichen nicht aus.

4. Der Mittelstand als Motor der Beschäftigung, darf nicht zusätzlich belastet und vor allem nicht mit weiteren einengenden Regelungen überfordert werden. Besonders schädlich ist die vorgesehene Sozialplanpflichtigkeit für kleine Unternehmen ab 20 Arbeitnehmern. Wenn nicht mehr der Betrieb, sondern das Unternehmen der Bezugspunkt sein soll, muss hier der Schwellenwert deutlich erhöht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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