Novellierung des Baugesetzbuches
(Berlin) - Am 20.07.2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der Richtlinie zur Umweltprüfung von Plänen und Programmen - dem Kernstück der Novelle - ist das Bauleitplanverfahren weit reichend umgestaltet worden. Schon mit der UVPG-Novelle 2001 ist die der Umweltprüfung höchst affine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für bestimmte Bebauungspläne eingeführt und das EU-Recht - vielleicht wegen der reichlich späten Umsetzung im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung selbst - noch etwas sperrig in das Baugesetzbuch eingeführt worden. Das EAG Bau hat die Transformation des EU- Rechts demgegenüber direkter und mit vielfältigen Rückwirkungen auf das Bauleitplanverfahren verfolgt. Ob diese Innovation zu einer europadirigierten Modernisierung des nationalen Planungsrechts führen wird, das wird sich letztlich in der Praxis und in dem sie begleitenden wissenschaftlichen Diskurs bestätigen müssen.
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