Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

„Novelliertes Tierschutzgesetz muss noch kommen!“

(Bonn) - Mit dem Aus der Ampel-Koalition droht, dass das nahezu final zwischen den Koalitionsfraktionen ausgehandelte neue Tierschutzgesetz nicht mehr verabschiedet wird. Der Deutsche Tierschutzbund richtet sich nun mit einem Appell an Bundeskanzler Olaf Scholz, das Gesetz noch zur Verabschiedung zu bringen.

„Es fehlen nur noch wenige Schritte zum Ziel eines politischen Marathons. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf scheitern, wäre nicht nur die Arbeit von Jahren verloren. Es wäre das Scheitern des Versuchs, millionenfaches Tierleid zu beenden und das hart erkämpfte Staatsziel Tierschutz endlich politisch mit Leben zu füllen. Wir appellieren daher dringend an Bundeskanzler Scholz, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf noch in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet wird“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Mit Blick auf die Oppositionspartien mahnt Schröder: „Das Staatsziel Tierschutz, das seit über 20 Jahren in der deutschen Verfassung steht, gilt für alle Parteien. Parteipolitische Interessen dürfen jetzt nicht über den Schutz der Tiere gestellt werden.“

Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart, das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu novellieren. Damit bestand erstmals die Chance, das Ordnungsrecht so auszugestalten, dass es den gesellschaftlichen Ansprüchen des Staatsziels Tierschutz und der organisierten Tierschützer in Deutschland entspricht, etwa durch die Einführung des Amtes einer Bundestierschutzbeauftragten. Der im September diesen Jahres in erster Lesung eingebrachte Entwurf aus dem Haus des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde in den vergangenen Wochen durch die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen intensiv beraten und nahezu vollständig verhandelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960, Fax: 0228 6049640

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