Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: VIK fordert Stopp der Belastungssteigerung bei stromintensiven Unternehmen
(Essen) Die derzeit diskutierte Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lässt die EEG-Zusatzkosten für energieintensive Unternehmen noch stärker ansteigen als bisher, dies erklärte der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft im Vorfeld der Bundestagsanhörung zur EEG-Novelle am 8. März 2004. Bei viel zu wenigen Unternehmen würden die enormen Zusatzbelastungen als Folge der Förderung der erneuerbaren Energien durch eine Härtefallregelung, die den Namen verdient, begrenzt. Eine ausreichende Entlastung und eine minimale Planungssicherheit sei für energieintensive Unternehmen aber notwendige Voraussetzung für Investitionsentscheidungen in Deutschland. Nur so könne hierzulande die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen mit über 660.000 Arbeitnehmern sichergestellt werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene neue Härtefallregelung würde für Unternehmen, die unter die derzeitige Härtefallregelung fallen, sogar eine Verschlechterung bedeuten. Heute müssen Unternehmen, die als Härtefall anerkannt sind, für die ersten 100 Mio. kWh Strom die volle EEG-Belastung tragen. Zukünftig solle die volle EEG-Belastung für 10 Prozent des Strombezugs gelten. Ab mehr als 1.000 Mio. kWh Jahresstromeinsatz steige so die Belastung gegenüber heute. Damit würden gerade diejenigen energieintensiven Unternehmen, die produktionsbedingt einen sehr hohen Stromverbrauch aufweisen und die vorrangiges Ziel der Entlastung durch die bisher geltende Härtefallregelung waren, wieder stärker belastet. VIK fordert daher zukünftig eine Begrenzung des Selbstbehalts auf 100 Mio. kWh, um diesen Unternehmen zumindest den Status Quo zu sichern.8
Ebenso wichtig sei aus Sicht des VIK, der die Interessen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland vertritt, die Schaffung langfristiger Planungs- und Investitionssicherheit. Die geplante Regelung, wonach die Höhe der Kostenentlastung jeweils am Jahresende neu und damit von Jahr zu Jahr schwankend festgelegt werde, sei nicht akzeptabel. Die EEG-Belastung müsse wie bisher auf 0,05 Ct/kWh beschränkt werden.
Grundsätzlich müsse das unsinnige Nebeneinander des EEG, des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, der Ökosteuer und des zukünftigen Emissionshandelssystems beseitigt werden. Die damit verbundene Mehrfachbelastung für die Verbraucher sowie die Doppelförderung für die Begünstigten schwäche grundsätzlich das Vertrauen der Unternehmen in die Zukunft des Standorts Deutschland.
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