Novelle der Verpackungsverordnung / DWV begrüßt Einigung im Bundesrat
(Bonn) - Der Bundesrat hat sich am 15. Oktober, nach längerem Disput, nun endlich doch für eine Novelle der Verpackungsverordnung entschieden. Unter vier Vorschlägen fand der bayerische Vorschlag die Zustimmung in der Länderkammer. Norbert Weber, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes (DWV), begrüßt die Einigung als Sieg der Vernunft, denn für alle Wirtschaftsbeteiligten sowie auch die Verbraucher wird damit endlich die erwünschte Transparenz und Klarheit zur Pflichtpfandregelung geschaffen.
Der Novellierungsvorschlag sieht u.a. vor, zukünftig ein Pflichtpfand nicht mehr von der Mehrwegquote im jeweiligen Getränkesegment und vom Getränkeinhalt abhängig zu machen, sondern dieses vielmehr an der ökologischen Bewertung von Einweg-Getränkeverpackungen zu orientieren. Ein Pflichtpfand für Einweg-Getränkeverpackungen gilt bereits bzw. wird ausgesprochen im Bereich der Massengetränke für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit und ohne Kohlensäure. Aus vielerlei Gründen sollen Wein und Fruchtsaft von einer Pfandpflicht ausgenommen sein.
Nun muss der Bundesumweltminister den Verordnungsentwurf noch bestätigen. Er hat seine Zustimmung aber bereits signalisiert, so dass ein Ende des bislang endlos erscheinenden Streitthemas um die Pflichtpfandregelung nun absehbar ist.
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