Pressemitteilung |

"Notfalls Verfassungsklage gegen Rentenreform"

(Bonn) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD), ehemals Reichsbund, will wegen der Hinterbliebenenversorgung Verfassungsklagen betroffener Frauen gegen die Rentenreform unterstützen, falls der Bundesrat nicht selber aktiv wird. "Wir fordern die Länder auf, den allgemeinen Teil der Rentenreform für zustimmungspflichtig zu erklären und die frauenfeindliche Reform der Hinterbliebenenversorgung in einem Vermittlungsverfahren entscheidend nachzubessern", erklärte Präsidiumsmitglied Brigitte Pathe, frauenpolitische Sprecherin des SoVD.

Sie teile die Auffassung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass wegen der Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung nicht nur die Förderung der Privatvorsorge und die Grundsicherung zustimmungspflichtig seien, sondern auch die neuen rentenrechtlichen Bestimmungen. Der Bundesrat müsse deshalb auf seine verfassungsmäßigen Rechte pochen und die Zustimmungspflicht durchsetzen. Alles andere wäre "völlig unverständlich".

Vor allem die CDU/CSU-regierten Länder könnten nicht öffentlich die Hinterbliebenenversorgung anprangern und dann darauf verzichten, die vorhandenen Möglichkeiten zur Nachbesserung wahrzunehmen. Damit würde sich die Union selbst unglaubwürdig machen, warnte Frau Pathe. In dem Fall werde der Sozialverband Deutschland bis zum höchsten Gericht für die Rechte der Frauen kämpfen.

Die vorgesehene Reform der Hinterbliebenenversorgung wird nach Ansicht des SoVD die Altersarmut der Frauen in Deutschland künftig spürbar erhöhen. Vor allem Witwen würden dreifach negativ betroffen: Durch die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus, die Kürzung der Hinterbliebenenversorgung von 60 auf 55 Prozent und das Einfrieren der Freibeträge. Die Aufwertung von Kindererziehungszeiten mache das nicht annähernd wett. Eine Frau müsse mindestens drei Kinder erzogen haben, um diese Kürzungen auszugleichen. Das sei das Gegenteil einer eigenstä ndigenSicherung der Frauen im Alter.

"Der SoVD fordert die Rücknahme aller Kürzungen bei Rente und Hinterbliebenenversorgung sowie die Anhebung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten für alle Mütter - egal wie viele Kinder sie haben, wann sie geboren wurden und ob die Frauen berufstätig waren oder nicht", verlangte Frau Pathe. Zudem müssten für die häusliche Betreuung von Schwerstpflegebedürftigen (Pflegestufe III), die Tag- und Nachtpflege bedeute, Rentenbeiträge nach dem Durchschnittsverdienst und nicht nur nach 80 Prozent bezahlt werden. Erst dann gebe es eine akzeptable Hinterbliebenenversorgung und eine bessere eigenständige Alterssicherung für alle Frauen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

NEWS TEILEN: