Notdienstreform demontiert Sicherstellungsauftrag: 'casus belli' für die Vertragsärzteschaft
(Berlin) - Zur aktuellen Diskussion über die Reform des Notdienstes erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich:
"Mit der Demontage des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung, indem der Notdienst ausgegliedert und den Ländern übertragen werden soll, wird die ambulante Versorgung ohne Not von den Füßen auf den Kopf gestellt. Gleichlautende Planspiele im Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung lehnen wir durch die Bank weg ab.
Die hierzu geäußerten breitbeinigen Wortspenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sie könne die ambulante Notfallversorgung in Deutschland auch alleine stemmen, wenn man ihr nur genügend Geld dafür gebe, sind bedenkliche, aber allzu durchsichtige Entwicklungen: Es ist klar, dass es der DKG ausschließlich um die Tatsache geht, dass rund 50 Prozent der stationären Aufnahmen aus den jeweiligen Notaufnahmen generiert werden. Das soll nach Wunsch der DKG nachhaltig zementiert werden.
Die Vorschläge gehen zudem völlig am Problem vorbei, weil in den Notaufnahmen der Krankenhäuser bekanntermaßen eine Großzahl an Fällen auftritt, die nicht dort hingehören. Daher sind Lösungen wichtig, bei denen dem Patienten entsprechend zu Hause bereits der Weg in den richtigen Versorgungsbereich aufgezeigt wird. Hierzu bestehen bereits gut funktionierende Lösungen beispielsweise in den KVen von Baden-Württemberg und Hamburg.
Für Vertragsärzte war, ist und bleibt die Organisation des Notdienstes einerseits eine zentrale vertragsarztrechtliche Verantwortung, andererseits aber auch eine elementare ethische und berufsrechtliche Verpflichtung. Ihnen für diesen Versorgungsbereich die Verantwortung zu entziehen, ist schlechterdings der casus belli für die Vertragsärzteschaft.
Vertragsärzte tun heute bereits nichts anderes, als tagtäglich den Behandlungsbedarf ihrer Patienten einzuschätzen. Daher gehört die im organisierten Notdienst und in den durch die KVen betriebenen Integrierte Notfallzentren (INZ) erforderliche Ersteinschätzung bei einem akuten Versorgungsbedarf - allein schon zum Erhalt der guten Versorgungsqualität - ausschließlich in die Hand der Vertragsärzte. Daher freuen wir uns, dass sich aktuell auch der GKV-Spitzenverband und die KBV mit ihren Vorstellungen zu INZ am Gutachten des Sachverständigenrates orientieren.
Wichtige Grundlagen für eine bessere Patientensteuerung und -versorgung wurden im Übrigen durch das Terminservicegesetz gelegt und derzeit umgesetzt. Das Terminservicegesetz wäre durch einen Ausschluss des Notdienstes aus der Sicherstellung nur noch Makulatur."
Quelle und Kontaktadresse:
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