Notbetreuung darf kein Regelfall sein! / Appell muss jetzt klaren Regelungen weichen
(Berlin) - "Angesichts der aktuellen Inzidenzen und des Risikos des mutierten Virus aus Großbritannien ist die Entscheidung, die Maßnahmen auch für Schulen und Kitas zu verlängern, nachvollziehbar. Es braucht jetzt schnell gut vermittelbare und transparente Regelungen für die Betreuung und den Unterricht im Notbetrieb für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten oder die zuhause nicht adäquat betreut und unterstützt werden können oder bei denen Verletzungen der Fürsorgepflicht bekannt sind. Wenn sich im Alltag nur noch zwei Haushalte treffen dürfen, braucht es im Notbetrieb an Schulen und Kitas adäquate Schutzmaßnahmen für die Betreuten und Betreuenden. Wenn die Schulministerinnen und - minister Präsenz für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher verordnen, aber gleichzeitig nicht alles tun, um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, ist das ein Spiel mit dem Feuer. Mit Blick auf die erlassenen Regelungen zum Krankentagegeld für Eltern muss der Appell, die Kinder nicht in die Betreuung zu geben, klaren Regelungen weichen. Dazu braucht es jetzt schnellstmöglich Ansagen!", fordert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung.
Er weist außerdem darauf hin, dass die Kultusministerkonferenz endlich ihre Hausaufgaben machen und dringend verlässliche Aussagen treffen müsse: "Es fehlen klare und rechtssichere Regelungen für die Leistungsmessung und Abschlussprüfungen mit Blick auf die Besonderheiten eines unnormal verlaufenden Schuljahres. Diese Fragen werden an Schulen aber gestellt! Lehrkräfte müssen befähigt werden, sie zu beantworten. Die Kultusministerien dürfen diese Erwartungshaltung an Schule nicht länger wegignorieren. Den Schülerinnen und Schülern wird ein rein defizitorientierter Fokus auf verpassten Schulstoff nicht gerecht. Neu während der Pandemie erworbene Kompetenzen sollten auch in eine Bewertung einfließen."
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