Normenkontrollklage "Legehennen"-Verordnung / Rheinland-Pfalz lädt Tierschützer zu Spitzengespräch
(Aachen) - Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad hat Vertreter führender Tierschutz-Organisationen zu einem Dialog hinsichtlich Normenkontrollklage gegen die "Legehennen"-Verordnung eingeladen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt dieses Spitzengespräch am 12. Februar und sieht dadurch eine neue Qualität des Umgangs mit den führenden Tierschutz- und Tierrechtsverbänden.
"Die Einladung von Ministerin Conrad zeigt uns, dass sie nicht nur unsere kompetente Facharbeit schätzt, sondern auch selbst souverän die Klage vorbereitet", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. "Diese umsichtige Vorgehensweise hebt sich deutlich von der Norm der politischen Praxis ab."
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereitet derzeit eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit August 2006 gültigen Vorschriften zur "Legehennen"-Haltung vor.
Dies ist die letzte Möglichkeit, um die Verordnung auf ihre Vereinbarkeit mit Tierschutzrecht und dem Staatsziel Tierschutz überprüfen zu lassen.
Für den Bundesverband verstößt sowohl die Hennenhaltung in Batteriekäfigen als auch in den neuen, jetzt zugelassenen Seehofer- Käfigen dreifach gegen geltendes Recht. Erstens verbietet das Staatsziel Tierschutz einen so gravierenden Rückschritt in der Tierhaltung, zweitens fordert der Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere und drittens missachten die neuen Seehofer-Käfige das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.1999. Danach muss eine Henne scharren, picken, sandbaden, auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört und geschützt ablegen können. Der Bundesverband hatte eine ausführliche rechtswissenschaftliche Stellungnahme an die rheinland-pfälzische Landesregierung geleitet und gute Gründe für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht genannt. Doch auch ohne jede juristische Sachkenntnis sagt nach Ansicht des Bundesverbandes bereits der klare Menschenverstand, dass eine Henne auf 800 cm2 Bodenfläche - das entspricht etwa einem DIN A4-Blatt plus einer Postkarte - niemals ihrer Art gemäß leben kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Stephanie Elsner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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