Nordrheinische Apothekerschaft warnt vor Versorgungsnotstand der Patienten / Resolution gegen Teile des geplanten Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) einstimmig verabschiedet
(Düsseldorf) - Auf einer aus aktuellem Anlass kurzfristig einberufenen Informationsveranstaltung versammelten sich am vergangenen Samstag rund 700 Mitglieder des Apothekerverbandes Nordrhein im Messe-Center Düsseldorf. Dabei stand das von der Bundesregierung geplante Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) auf dem Prüfstand. Gastreferent Heinz-Günter Wolf, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), wies nachdrücklich auf die Risiken des Gesetzesvorhabens aus Apotheker- und Patientensicht hin. Nach einer offen und engagiert geführten Diskussion verabschiedeten die Mitglieder des Apothekerverbandes Nordrhein einstimmig eine Resolution, die - mit Blick auf den Erhalt einer optimalen Patientenversorgung - wesentliche aus Apotheker- und Patientensicht unhaltbaren Punkte des Gesetzesvorhabens aufführt.
Mit dieser Resolution will der Verband ein Signal setzen und nachdrücklich darauf hinweisen, dass das geplante Gesetzesvorhaben in dieser Form nicht hinnehmbar ist. Es fehlt an Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit in der Gesetzgebung. Insbesondere die vorgesehenen Reglementierungen bei der Rabattierung sind so nicht akzeptabel. "Wir begrüßen zwar das mit dem Gesetzesvorhaben verbundene Ziel, medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich zu vermeiden und einen Beitrag zu einer besseren Steuerung der Arzneimittelausgaben zu leisten. Allerdings darf die Verwirklichung dieses Zieles nicht in einem Versorgungsnotstand unserer Patienten enden. Genau das sehen wir auf uns zukommen, wenn das Gesetzesvorhaben in der bis dato vorliegenden Form umgesetzt würde", betonte Thomas Preis, Vorsitzender des nordrheinischen Verbandes. Würden an dem Gesetzesvorhaben keine Änderungen mehr vorgenommen, wären damit finanzielle Einbußen für Apotheker verbunden, die zu einem Qualitätsverlust bei der Arzneimittelversorgung führen müssten, befürchtet der Verband. Damit sei dann die Schlüsselposition der Apotheker als Partner der Patienten bei der Arzneimittelversorgung in Frage gestellt.
So wird in der Resolution in aller Deutlichkeit auf einen zentralen Grundsatz des Apothekengesetzes hingewiesen, der bei einer möglichen Umsetzung des Gesetzesvorhabens in der jetzt vorliegenden Form - eindeutig auf dem Spiel stünde. Demnach obliegt den Apotheken "die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung". Auf Dauer können aber nur rentabel betriebene Apotheken diese ordnungsgemäße Versorgung leisten und sicherstellen.
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