Pressemitteilung | k.A.

Noch steht die Zahnersatzpauschale im Gesetz / Politik muss sich schnell zu einer Lösung durchbeißen

(Berlin) - "Die Politik muss sich schnell zu einer Lösung durchbeißen. Die Zeit drängt. Jede Neuregelung bräuchte mehrere Monate, um sie vorzubereiten. Und die Vorbereitung der Pauschalprämie läuft weiter, denn noch steht sie im Gesetz! Der nächste Termin ist der 23. September. Dann treffen sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, um den Pauschalbeitrag erstmalig festzusetzen (vgl. SGB V, § 58, Abs. 3).

Laut Gesetz müssen die Krankenkassen den Betrag bis zum 1. Oktober beschließen. So lange der Pauschalbetrag im Gesetz steht, entstehen weiter Verwaltungskosten, denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Einführung der Zahnersatzpauschale weiter vorbereiten. Ob Prozentual- oder Pauschalbeitrag - am besten wäre es, auf eine Extraversicherung für den Zahnersatz zu verzichten und ihn so wie heute in der Krankenversicherung zu belassen.

Die Beibehaltung des Status quo beim Zahnersatz wäre mit Sicherheit die Lösung mit den geringsten Verwaltungskosten“, so der Sprecher des BKK Bundesverbandes, Florian Lanz anlässlich der aktuellen „Zahnersatzdebatte“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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