Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Nitrofen-Skandal: Verschärfung von Kontrollen gefordert

(Berlin) - Als Konsequenz aus dem Nitrofen-Skandal hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Verschärfung von Kontrollen sowie eine Aufnahme verbotener Pestizide in den staatlichen Überwachungsplan für Lebens- und Futtermittel gefordert. Verschärfte Kontrollen, erweiterte Meldepflichten sowie Transparenz für Verbraucher über betroffene Produkte sind die Kernforderungen eines 5-Punkte-Katalogs, den der Verband heute vorlegt. Der Katalog ist von den Ernährungsfachleuten aller 16 Verbraucherzentralen bei ihrer Tagung in Erfurt erarbeitet worden.

"Politiker, Experten und Unternehmen, sollten endlich mit dem öffentlichen Schwarze-Peter-Spiel gegenseitiger Schuldzuweisungen aufhören und stattdessen gemeinsam den konkreten gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken," so Thomas Isenberg, Leiter der Fachbereichs Gesundheit und Ernährung im vzbv.

Die Forderungen des vzbv im Einzelnen:

1. Staatliches Lebensmittel-Monitoring auch auf Rückstände verbotener Pestizide

Das gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführte systematische chemisch-analytische Mess- und Beobachtungsprogramm in Hinblick auf Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen in Lebensmittel muss sofort um Tests auf die jeweils in Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmittelrückstände, z.B. Nitrofen, ergänzt werden.

2. Die Kontrollen in der ökologischen Produktion sind zu lasch

Verbraucher müssen sich bei Öko-Produkten auf eine besondere Zusatz-Qualität verlassen können. Deshalb muss es bei den Standardkontrollprogrammen zur Vergabe des Biosiegels eine Verpflichtung geben, auch eine bestimmte Anzahl konkreter Produktanalysen durchzuführen. Gegenwärtig werden in der Regel lediglich auf dem Papier geprüft, also anhand von Dokumenten und Warenbucheinträgen die Warenein- und -ausgänge auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft. Außerdem wird zur Zeit nicht routinemäßig kontrolliert, ob im Bioanbau verbotene Substanzen eingesetzt werden - auch das muss überprüft werden. Gleichzeitig ist die staatliche Überwachung der Kontrollstellen in den Ländern zu verschärfen.

3. Überprüfung aller Lagerstätten

Lagerstätten für Futter- und Lebensmittel müssen bundesweit auf Altlasten und Unbedenklichkeit regelmäßig staatlich scharf überprüft werden. Die Ergebnisse sollten in eine bundesweite öffentlich zugängliche Datenbank eingestellt werden.

4. Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes

Verbraucherschutz braucht Transparenz. Das gegenwärtig im Vermittlungsausschuss des Bundesrats liegende Verbraucherinformationsgesetz sollte auf jeden Fall verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sollte die Auskunftspflicht der Behörden einführen.

5. Nennung von "Ross und Reiter"

Auch die Bio-Anbieter müssen ihre Informationen über betroffene Produkte und Marken offen legen und veröffentlichen. Dazu gehört die Nennung aller betroffenen Produkte und Handelsmarken, insbesondere der Chargennummern sowie eine Auflistung der gesperrten Höfe bzw. Betriebe. Des weiteren ist eine gesetzliche Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen zur Meldung an die Behörden auch in den Fällen nötig, in denen das Produkt nicht den Vorschriften zum Schutz der Gesundheit entspricht und erste entsprechende Hinweise dem Unternehmen vorliegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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