Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz / DEHOGA Niedersachsen begrüßt Forderung nach Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften
(Hannover) - "Wir unterstützen ein Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften ausdrücklich", begrüßt Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, den jüngsten Vorstoß des künftigen Wirtschaftsministers Philipp Rösler. Das Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften ist eine lange gestellte Forderung des niedersächsischen Gastgewerbes und in benachbarten Bundesländern längst üblich.
"Für uns entsteht der Eindruck, dass die Evaluierung des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes zum 31.12.2009 zu einem Abfeiern des aktuellen Gesetzes ohne jede kritische Reflektion verkommt", sagte DEHOGA-Präsident Kröger. "Nicht umsonst lehnt Sozialministerin Ross-Luttmann den Vorstoß von Rösler kategorisch ab. Das werden wir so nicht akzeptieren", so Kröger weiter.
Starke Umsatzeinbußen müssen die Gastronomen derzeit bei Familien- und Firmenfeiern hinnehmen. In Niedersachsen ist das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen untersagt. Das führt zu einer Abwanderung dieser Feiern in andere Bundesländer und in den privaten Bereich. "Diese Wettbewerbesverzerrung können wir nicht länger akzeptieren. Gastgeber von Familien- und Betriebsfesten sind mündige Bürger und wollen über das Rauchen auf ihrer Feier selbst entscheiden", so DEHOGA-Präsident Kröger.
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