Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz / DEHOGA fordert Gesetzesänderung auch für geschlossene Gesellschaften
(Hannover) - Der DEHOGA Niedersachsen begrüßt die zügige Neuregelung des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes durch die Landesregierung ausdrücklich. Unsere wesentliche Forderung nach einem Wahlrecht für Einraumbetriebe wird damit umgesetzt, sagte Hermann Kröger, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Niedersachsen. Die Gesetzesänderung geht aber nicht weit genug. Wir kämpfen weiter für ein Wahlrecht bei geschlossenen Gesellschaften, so Kröger weiter.
Mehrere Hundert Einraumkneipen in Niedersachsen profitieren von der zum 1. Januar 2009 angekündigten gesetzlichen Neuregelung. Ihnen wird mit dem Wahlrecht ein Stück unternehmerische Freiheit und Existenzgrundlage zurückgegeben. Gegenüber Mehrraumbetrieben sind sie jetzt nicht mehr benachteiligt.
Problematisch ist aber die Definition der Gastfläche von maximal 75m² für Einraumbetriebe. Der DEHOGA Niedersachsen fordert, dass die Thekenfläche, für den Gast nicht zugänglich, aus der Berechnung der Gastfläche ausgeklammert wird.
Eine weitere Vorgabe: Es dürfen in den Einraumbetrieben keine zubereiteten Speisen abgegeben werden. Das ist wohl das kleinere Übel für die Betriebe gegenüber einem generellen Rauchverbot, sagte DEHOGA-Präsident Kröger. Dennoch wäre eine Lockerung in diesem Punkt sinnvoll. Es sollte den Betrieben ermöglicht werden, kleine fertig zubereitete, außerhalb der Gaststätte hergestellte Speisen zu verkaufen.
Starke Umsatzeinbußen müssen die Gastronomen weiterhin bei den Familien- und Firmenfeiern hinnehmen. In Niedersachsen ist das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften im Gegensatz zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen untersagt. Das führt zu einer Abwanderung dieser Feiern in andere Bundesländer und in den privaten Bereich. Diese Wettbewerbesverzerrung können wir nicht akzeptieren. Gastgeber von Weihnachtsfeiern sind mündige Bürger und wollen über das Rauchen auf ihrer eigenen Feier selbst entscheiden, so DEHOGA-Präsident Kröger.
Eine Forderung der Volksinitiative des DEHOGA Niedersachsen ist das Wahlrecht für geschlossene Gesellschaften. Rund 56.000 der bis Ende November benötigten 70.000 Unterschriften sind bereits verifiziert. Weitere 10.000 Unterschriften befinden sich zur Verifizierung bei den Gemeinden. Nur noch 4.000 Unterschriften fehlen. Mit einem erfolgreichen Abschluss der Volksinitiative können wir unseren Forderungen weiteren Nachdruck verleihen, so Kröger.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Landesverband Niedersachsen e.V.
Sarah Schulz, Pressesprecherin
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