Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Niedersächsisches Hochschulreformgesetz in Teilen verfassungswidrig / Deutscher Hochschulverband legt Gutachten vor

(Bonn) - Der von der niedersächsischen Regierung am 29. Mai 2001 vorgelegte Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen (NHG) ist in einer Reihe von Einzelregelungen verfassungswidrig.

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Max-Emanuel Geis, das im Auftrag des Deutschen Hochschulverbandes erstellt worden ist. Geis ist Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Konstanz.

Geis hält vor allem in folgenden Punkten eine Nachbesserung für dringend geboten:

- Der Abschluss von Zielvereinbarungen durch das Hochschulpräsidium muss um ein Zustimmungserfordernis seitens des Senates ergänzt werden.

- Die Entscheidung des Präsidiums über die aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung in der Hochschule ist nur auf der Basis von verbindlichen und transparenten Grundsätzen zulässig. Diese müssen als Minimum einer Zustimmung des Senates unterliegen.

- Bei der Stimmengewichtung in Fragen der Bewertung der Lehre im Senat bzw. in der Fakultät muss in jedem Fall die verfassungsrechtlich erforderliche 50%-Quote der Hochschullehrer gewahrt bleiben.

- Die Konstruktion der Doppelorganschaft des Präsidiums bei Hochschulen in Stiftungsträgerschaft widerspricht dem Prinzip der klaren personellen Verantwortlichkeit und damit tendenziell dem Prinzip demokratischer Kontrolle. Sie steht in Gegensatz zu einer effektiven Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger.

- Das Recht des Hochschulrates zur konstitutiven Bestätigung des Senatvorschlages ist verfassungswidrig.

- Die Stiftung muss der vollen Fachaufsicht des Ministeriums unterliegen. Die gesetzliche Regelung eines weisungsfreien Raums ist verfassungswidrig. Dies gilt in besonderem Maße für die Rechenschaftspflicht über eine sachgerechte und effektive Verwendung der öffentlichen Mittel.

Das Gutachten kann von interessierten Medienvertretern unter der angegebenen Rufnummer kostenlos angefordert werden.

Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Vertretung der deutschen Universitätsprofessoren, der Professoren an Kunst- und Musikhochschulen und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit über 18.500 Mitgliedern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666 Telefax: 0228/9026680

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