Pressemitteilung | k.A.

Niedersächsische Pflegemissstände erfordern Gesetzesnachbesserungen

(Berlin) - Der SoVD (Sozialverband Deutschland – früher Reichsbund) hat angesichts „weit verbreiteter skandalöser Mängel in der Heimpflege“ Bund und Länder aufgefordert, die gerade verabschiedeten Novellen zur Pflegequalitätssicherung und zum Heimgesetz „sofort nach der Sommerpause nachzubessern“. Nötig sei eine gesetzlich vorgeschriebene personelle Aufstockung der Heimaufsichten und des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen abhängig von der Anzahl der Pflegeheime bzw. der Pflegebedürftigen, um eine kontinuierliche Beratung und Kontrolle der Einrichtungen zu garantieren, verlangte SoVD-Vizepräsidentin Marianne Otte in gleichlautenden Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und den Spitzenverbänden der Pflegekassen. Außerdem müsse die Bundesregierung ihren Pflegebericht jährlich vorlegen und dabei ausführlich auf Missstände und Versäumnisse hinweisen. „Die Schönrederei der schlimmen Zustände in vielen Pflegeheimen muss ein Ende haben,“ verlangte Frau Otte.


Jüngste Untersuchungen der Pflegekassen in Niedersachsen, wonach jedes dritte Pflegeheim gravierende Mängel aufweise, bestätigten eigene Erfahrungen und Ergebnisse aus anderen Bundesländern, betonte Frau Otte. In vielen Ländern aber reiche die personelle Ausstattung der Heimaufsichten und des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen nicht aus, um alle Heime regelmäßig zu beaufsichtigen. Angesichts der oft mangelhaften Pflege sei dies aber das Gebot der Stunde. Es könne nicht angehen, dass Kassen und Bundesländer „zu Lasten der Pflegebedürftigen beim Kontrollpersonal sparen“.


Darüber hinaus könnten regelmäßige ärztliche Untersuchungen der Pflegebedürftigen in Heimen Missstände und Misshandlungen aufdecken. In vielen Heimen sei die medizinische Betreuung der Pflegebedürftigen unzureichend. Offenbar werde die Hinzuziehung von Ärzten durch manche Heimleitungen sogar bewusst blockiert, um eine nicht fachgerechte Pflege zu vertuschen. Der SoVD schlage deshalb vor, für jedes Pflegeheim einen verantwortlichen „Heimarzt“ zu ernennen und dies im Pflegequalitätssicherungsgesetz zu verankern. Die Kosten müssten von den Krankenkassen getragen werden. „Politik und Krankenkassen müssen sich darüber klar sein, dass es eine flächendeckend qualitativ hochwertige Pflege nicht zum Nulltarif gibt,“ betonte Frau Otte. „Andererseits würde eine präventiv ausgerichtete und reaktivierende Pflege und Betreuung hohe Krankenbehandlungskosten für Pflegebedürftige in Folge mangelhafter Pflege ersparen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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