Pressemitteilung | k.A.

Nicht überall ist Prepaid drin wo Prepaid draufsteht

(Dieburg) - Bei „Prepaid“ zahlt der Kunde seine Kosten fürs telefonieren mit dem Handy im Voraus, ähnlich der Telefonkarte für die Telefonzelle. Das Angebot „XTRA“ ist das „Prepaid“ der T-Mobil (Deutsche Telekom Mobilfunk) für Kunden im D1-Netz. Viele Eltern haben Ihren Kindern ein „Prepaid-Handy“ geschenkt, im Vertrauen auf die Werbeaussagen von T-Mobil, dass keine Rechnungsbeträge auflaufen können.

Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) beklagen sich aber T-D1 Kunden darüber, dass ihnen doch Rechnungen zugestellt werden. Teilweise mit Beträgen von über DM 300.- Laut AGB von TD-1 dürfte aber eine Rechnung höchstens über den Betrag von DM 7.80 lauten. Das liegt darin begründet, dass versendete SMS-Nachrichten nur in 20-er Blöcken abgerechnet werden.

Die Nachfrage von BSZ® im X-TRA-Service-Center brachte kein Ergebnis. Die Recherche führte über 5 Stationen, wobei die letzte Station einen Rückruf der Pressestelle ankündigte. Dieser Anruf ist nicht erfolgt.

Anscheinend ist es so, dass es erhebliche technische Probleme gab. Diese Probleme versuchte man anscheinend durch Änderungen in den Algemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den Griff zu bekommen! Wann und wie oft die AGB geändert wurden, konnte oder wollte uns im X-TRA-Service-Center
niemand beantworten.

Der BSZ® e.V. rät X-TRA T-D1 Kunden die trotzdem Rechnungen erhalten, den lt.AGB möglichen Höchtbetrag von DM 7.80 zu überweisen und für den Rest die Zahlung zu verweigern. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Die in Rechnung gestellte Leistung wurde zwar wahrscheinlich sogar erbracht, aber laut AGB hätte sie überhaupt nicht erbracht werden dürfen. Und genau darauf durften sich die Vertragspartner auch verlassen. Technische Unzulänglichkeiten des Diensteanbieters können nicht auf Kosten der Nutzer gehen. Im übrigen sprechen die Werbeaussagen des Handels für das Produkt X-Tra von T-D1 eine sehr deutliche Sprache. Betroffenen hilft der BSZ® e.V. über seine Vertragsanwälte gerne weiter.

Immer wieder gibt es auch Probleme bei der „normalen“ Telefonrechnung. Wenn die Rechnung aus unerklärlichen Gründen erheblich von den Beträgen der Vormonate abweicht, sollte man das nachprüfen und sich gegebenenfalls entsprechend wehren. Der BSZ® hat in seiner Faxabruf-Datenbank“ ein sehr informatives Dokument mit dem Titel „Telefonrechnung zu hoch – was nun?“ hinterlegt. Das 7-seitige Dokument gibt es ab sofort per Faxabruf: 0190-824196020 (3,63 DM/Min.)

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

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