Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Nicht jeder „Steuerbetrug“ ein Verbrechen – DStV begrüßt Initiative der Bundesländer

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt die Initiative der Finanzminister der Bundesländer am 31. Mai im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Neuregelung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung gemäß § 370a AO abzumildern.

Das Steuerbeamtenausbildungs-Gesetz liegt mit zahlreichen steuerlichen Bereinigungsvorschriften dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Es bietet die Gelegenheit den missglückten § 370a AO zu entschärfen. Das von der Bundesregierung angekündigte Verwaltungsschreiben reicht für eine Begrenzung nicht aus. Gerichte und Staatsanwaltschaften wären verpflichtet, dennoch die gesetzliche Regelung auszuschöpfen. Nur eine Gesetzesänderung, die die Selbstanzeige ermöglicht und Bagatellfälle entkriminalisiert, bringt für Steuerpflichtige und Steuerberater wieder mehr Rechtssicherheit. Der DStV hofft auf eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss. Mehrfach hatte der DStV auf die Probleme hingewiesen und eine Gesetzesänderung gefordert. Die Stellungnahmen des DStV sind unter www.dstv.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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