NGG kämpft um Tarifvertrag für die Fleischwirtschaft und Aufnahme ins Entsendegesetz / Claus-Harald Güster: "Jetzt Nägel mit Köpfen machen, damit die Sauerei ein Ende hat"
(Berlin) - Seit Jahren kämpft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gegen den Missbrauch von Werkverträgen und menschenunwürdige Lebensbedingungen von Tausenden bei Subunternehmen angestellten Werkvertragsbeschäftigten. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen der vergangenen Wochen hat die NGG den erneuten Versuch unternommen, einen Flächentarifvertrag für die Fleischwirtschaft zu verhandeln und gemeinsam mit den Verbänden der Fleischbranche die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu fordern.
Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:
"Wir fordern die Arbeitgeber und die Verbände der gesamten Fleischwirtschaft auf, mit der NGG einen Tarifvertrag abzuschließen, der die Mindeststandards in der Branche regelt. Ein Mindeststundenlohn von 8,50 Euro ist unverzichtbar. Jetzt gilt es, Nägel mit Köpfen zu machen, nachdem die Ankündigungen einzelner Schlachtkonzerne, sie hätten nichts gegen einen Einstiegslohn von 8,50 Euro einzuwenden, keine Lippenbekenntnisse bleiben.
Nur mit der Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz und der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit besteht die Möglichkeit, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Werkvertragsbeschäftigten bundesweit mit zu gestalten und zu verbessern.
Damit könnte auch der Sumpf der Scheinwerkverträge trocken gelegt werden. Wir fordern die Arbeitgeber und ihre Verbände auf, sich zu ihrer sozialen Verantwortung zu bekennen und weiteren Imageschaden von der gesamten Branche abzuwenden. Die Sauereien, die mit den Menschen geschehen, müssen beendet werden."
Hintergrund:
Die Gewerkschaft NGG hat in dieser Woche mehr als 50 Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe der Fleischindustrie und des Fleischerhandwerks sowie die Verbände der Fleischwirtschaft angeschrieben, um gemeinsam einen Antrag zur Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu stellen, der dann als allgemeinverbindlich erklärt werden soll, und sie aufgefordert, einen Tarifvertrag mit einem Einstiegslohn von mindestens 8,50 Euro mit der NGG abzuschließen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro
Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin
Luisenstr. 38, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288849693, Fax: (030) 288849699