#NGG: Grüne Woche / Zeitler: "#Kennzeichnungen muss verpflichtend sein"
(Berlin) - Die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, bis Mitte dieses Jahres eine neue Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel einzuführen, hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), als zu spät kritisiert. "Angesichts dessen, dass Unternehmen eigene und unterschiedliche Kennzeichnungen von Nährwerten - zum Beispiel mit Hilfe des Nutri-Score - einführen, muss die Ministerin schneller etwas vorlegen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht weiter zu verunsichern", hat Zeitler anlässlich der Eröffnung der Grünen Woche am Freitag in Berlin gefordert.
Kritisiert hat Zeitler, dass Nährwertkennzeichnungen für die Unternehmen wieder nur freiwillig sein sollen. "Die Transparenz über die Inhaltsstoffe und Nährwerte von Lebensmitteln muss verbindlich sein. Alle freiwilligen Vereinbarungen sind letztendlich zum Scheitern verurteilt", sagt der NGG-Vorsitzende. Dies habe als jüngstes Beispiel die freiwillige Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft zur Einhaltung sozialer Standards gezeigt. Sie sei gescheitert, weil nur 23 Unternehmen der Fleischwirtschaft sie anerkennen und nach wie vor überteuerte, unzumutbare Unterkünfte für Werkvertragsbeschäftigte, nicht erfasste und nicht bezahlte Überstunden und Verstöße gegen die Höchstarbeitszeit auf der Tagesordnung stünden.
Auf der Grünen Woche stehe das Thema Tierwohl ganz oben auf der Agenda. "Tierwohl darf jedoch nicht auf dem Bauernhof enden. Genauso muss es beim Transport berücksichtigt werden und vor allem auch bei der Schlachtung und Verarbeitung." Viel zu wenig werde berücksichtigt, dass die Qualifikation der Menschen sichergestellt werden muss, die mit Tieren umgehen. "Ein mit Bio-Siegel erzeugtes Schwein darf nur von auch dafür qualifizierten Menschen geschlachtet und verarbeitet werden. Dies ist oft bei den mit Werkverträgen Beschäftigten in den Subunternehmen auf den Schlachthöfen nicht der Fall. Tierwohl ist nur mit gut bezahlten und qualifizierten Fachkräften gewährleistet", ist sich Zeitler sicher. Hier sei der Gesetzgeber gefordert: "Werkverträge gehören in den Kernarbeitsprozessen unternehmerischen Handelns verboten", so Zeitler.
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