Neuwahl des Präsidiums des Deutschen Richterbundes / Christoph Frank als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes bestätigt
(Berlin) - Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 26. März 2010 in Mannheim Oberstaatsanwalt Christoph Frank aus Freiburg i. Br. als Bundesvorsitzenden des Deutschen Richterbundes bestätigt.
Zu seinen Stellvertretern wurden die Oberstaatsanwältin Andrea Titz aus München und der Vorsitzende Richter am Landgericht Lothar Jünemann aus Berlin gewählt.
Dem neuen Präsidium gehören darüber hinaus Richter am Landgericht Magdeburg Stefan Caspari, Richterin am Arbeitsgericht Flensburg Carla Evers-Vosgerau, Vizepräsident des Landgerichts Paderborn Jens Gnisa, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Sigrid Hegmann (Karlsruhe), Richterin am Finanzgericht Hamburg Elisabeth Kreth, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken Gerhart Reichling, Richter am Sozialgericht Mainz Dr. Bernhard Joachim Scholz, Oberstaatsanwalt Dr. Peter Schneiderhan (Stuttgart), Direktorin des Amtsgerichts Freising Lore Sprickmann-Kerkerinck und Direktor des Amtsgericht Bersenbrück Oliver Sporeé an.
Aus dem Präsidium ausgeschieden sind die Vorsitzende Richterin am Landgericht Duisburg und stellvertretende Bundesvorsitzende Brigitte Kamphausen, der Direktor des Amtsgerichtes Delmenhorst und stellvertretender Bundesvorsitzender Hanspeter Teetzmann, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Rolf Hannich (Karlsruhe), Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Elmar Herrler, Direktorin des Amtsgerichts Bonn Lydia Niewerth und Richter am Sozialgericht Konstanz Dr. Steffen Roller.
Christoph Frank dankte den ausscheidenden Mitgliedern des Präsidiums für ihre langjährige engagierte Arbeit. "Mit unermüdlichen Einsatz, hoher fachlicher Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein haben sie die Belange der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten und sich um den Deutschen Richterbund verdient gemacht", so Christoph Frank.
Christoph Frank erklärte in seiner Rede, dass das neue Präsidium auch künftig die Gesetzgebung aus den Erfahrungen der Praxis sachkundig begleiten werde. Die Justiz müsse so ausgestattet werden, dass sie ihren Rechtsgewährungsauftrag in allen Bundesländern uneingeschränkt erfüllen könne.
Der anerkannt hohe Standard der deutschen Justiz sei durch eine einheitliche amtsangemessene Besoldung in der Zuständigkeit des Bundes zu sichern.
Frank forderte die Politik auf, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt die Modelle des Deutschen Richterbundes zu einer Selbstverwaltung der Justiz und zu einer Stärkung der Staatsanwaltschaft gegenüber politischer Einflussnahme offen zu diskutieren.
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