Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Neuregelungen zum 1. April 2003 / IKK-Bundesverband stellt Hilfen zur Verfügung

(Bergisch Gladbach) - Zum 1. April 2003 treten die Neuregelungen des Niedriglohnsektors in Kraft, mit wesentlichen Auswirkungen für die hiervon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der IKK Bundesverband hat deshalb auf seiner Internetseite www.ikk.de einige Hilfen eingestellt, mit denen sich Arbeitgeber und Versicherte über die Veränderungen informieren können.

Neben der Neuordnung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (400 Euro-Jobs) wird eine so genannte "Gleitzone" eingeführt. Diese Gleitzone betrifft die Tätigkeiten mit einem Einkommen von 400,01 bis 800,00 Euro. Während normalerweise die Beiträge von den Arbeitgebern und den Beschäftigten je zur Hälfte zu tragen sind, wird innerhalb dieser Gleitzone der Arbeitnehmer von Abgaben entlastet. Ziel ist es, diese Jobs für die Beschäftigten attraktiver zu machen. Allerdings ist die hierfür erforderliche Berechnung der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte ausgesprochen kompliziert und zeitaufwendig.

Der IKK-Bundesverband stellt deshalb unter www.ikk.de einen Gleitzonen-Rechner zum Download zur Verfügung. Die Beiträge können damit problemlos berechnet werden. Außerdem werden die Neuregelungen insgesamt Schritt für Schritt erklärt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440, Telefax: 02204/44185

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