Neuregelungen für Arzneimittel-Festbeträge unverzichtbar / 390 Millionen Euro Einsparvolumen für 2005 sind realistisch
(Essen) - Die Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßen die Haltung der Bundesregierung, die bewährte Festbetragsregelung beizubehalten. Sie ist rechtssicher und marktnah- und staatlichen Preiskontrollen wie in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft vorzuziehen. Sie fördert zugleich den Wettbewerb der pharmazeutischen Industrie um Innovationen, die weiterhin von Festbeträgen freigestellt bleiben.
Mit den neuen Festbeträgen fallen Scheininnovationen, also Produkte, die außer einem höheren Preis keinen Zusatznutzen für die Patienten haben, unter die Erstattungsgrenzen. Nach wie vor erhalten Patienten wirklich innovative Arzneimittel zum vollen Marktpreis erstattet. Seit Anfang 2004 liegt die Umsetzung der Festbetragsregelung wieder in den Händen der gemeinsamen Selbstverwaltung. Durch die Anpassung bestehender Festbeträge an eine geänderte Marktlage zum 01.04.2004 konnte der Festbetragsmarkt auf ein Umsatzvolumen von 8,2 Mrd. Euro ausgeweitet werden. Das entspricht 60,2 Prozent aller Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und einem Einsparvolumen von insgesamt 2,5 Mrd. Euro.
Mit dem Gesundheitsreformgesetz wurde in Aussicht genommen, 70 bis 80 Prozent des Arzneimittelmarktes unter Festbetrag zu stellen. Diese Zielvorgabe setzt die gemeinsame Selbstverwaltung sukzessive um. So wurden mit Wirkung vom 01.01.2005 für vier neue Wirkstoffgruppen Festbeträge festgesetzt. Hierunter fallen Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, die teilweise noch patentgeschützt sind. Im Laufe des Jahres 2005 sollen weitere Festbeträge festgesetzt werden. Bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität sparen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen durch die neuen Festbeträge im Jahr 2005 rund 390 Millionen Euro.
Das mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehene Einsparvolumen durch neue Festbeträge in Höhe von einer Mrd. Euro wird zu Jahresbeginn 2007 erreicht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), Bundesverband
Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000
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