Neuregelungen bei der Technischen Fahrzeugüberwachung / Breitschwert: Auch Bikes müssen ab 1. April zum Abgastest
(München) - Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern weist auf Neuregelungen bei der technischen Fahrzeugüberwachung zum 1. April 2006 hin. "Eine wichtige Neuerung betrifft alle Besitzer von Krafträdern: Zusätzlich zur bereits vorgeschriebenen Hauptuntersuchung wird eine Umweltuntersuchung integriert, die aus einem Abgastest und einer Geräuschmessung besteht. Die neue Regelung gilt unter anderem für Motorräder, Mopeds, Trikes und Quads mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer Erstzulassung ab 1989. Anerkannte Kfz-Werkstätten werden die "Motorrad-AU" durchführen" so der Verbandspräsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks Klaus Dieter Breitschwert, MdL.
Breitschwert meinte weiter, dass die anerkannten Kfz-Werkstätten für die Motorrad-AU (AUK) gut vorbereitet seien, um die Wünsche der Motorradfahrer nach dieser Prüfung ohne Terminschwierigkeiten zu erfüllen: "In den vergangenen Wochen sind die Vorbereitungen für den AUK-Start in knapp 3.000 Meisterbetrieben erfolgt. Bis zur Jahresmitte werden etwa 8.000 Betriebe auf Bundesebene anerkannt sein. Damit wird es in kürzester Zeit ein flächendeckendes Netz von Betrieben für die AUK geben."
Breitschwert abschließend: "Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern ist auch in diesem Bereich ein starker Partner der Auto- und Motorradfahrer. Die neuen Regelungen sind darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz."
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