Neuregelung zur medizinischen Behandlungspflege / VDAB: Hoher Aufwand erfordert zusätzliche Finanzierung
(Essen) - Seit dem 1. April 2007 müssen die Krankenkassen für Pflegeheimbewohner mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege die Kosten für diese Leistungen übernehmen. Erfreulicherweise erkennt der Gesetzgeber somit erstmalig den enorm gestiegenen Aufwand an medizinischer Behandlungspflege in Pflegeheimen an, betont Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB).
Das Pflegepersonal musste in der Vergangenheit mehr und mehr Behandlungsleistungen erbringen, erläutert Dzulko den Alltag in deutschen Pflegeeinrichtungen. Nur in wenigen Fachreinrichtungen wie etwa für Wachkoma- oder Beatmungspatienten wurde bislang hierfür mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ein Behandlungspflegezuschlag vereinbart. Dementsprechend höher lagen in diesen Einrichtungen die Preise. Für Pflegeheime, die nicht auf diesen hohen Behandlungsbedarf spezialisiert waren, gab es den Behandlungspflegezuschlag nicht. Für über 9.000 Pflegeheime muss dieser nun mit den Krankenkassen erstmalig verhandelt werden, fordert Dzulko. Die neue gesetzliche Regelung müsse sicherstellen, dass Pflegeheime generell die über den normalen Pflegekosten liegenden höheren Kosten der Behandlungspflege von der Krankenkasse ersetzt bekommen.
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