Neuregelung zur medizinischen Behandlungspflege / VDAB: Finanzielle Entlastung für wenige Pflegebedürftige
(Essen) - Seit dem 1. April 2007 müssen die Krankenkassen für Pflegeheimbewohner mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege diese Leistungen übernehmen. Bewohner ohne diesen besonders hohen Bedarf haben die Kosten der Behandlungspflege weiterhin selbst tragen.
Wir begrüßen die Neuregelung. Leider bringt sie lediglich einem verschwindend geringen Personenkreis eine finanzielle Entlastung, betont Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Erstmalig honoriert der Gesetzgeber den in den letzten Jahren immens gestiegenen Aufwand an medizinischer Behandlungspflege in der stationären Pflege.
Bedingt werde diese Entwicklung durch die zunehmend früheren Patientenentlassungen aus Krankenhäusern sowie durch die Tatsache, dass Pflegebedürftige heutzutage erst wesentlich später Heimleistungen in Anspruch nehmen.
Für Bewohner ohne besonders hohem Aufwand an Behandlungspflege und somit für den größten Teil der Bedürftigen ändert sich jedoch nichts, kritisiert Dzulko: Wie gehabt übernimmt die Krankenversicherung bei ambulanter Pflege die Leistungen der Behandlungspflege, bei stationärer Pflege dagegen nicht. Diese Bewohner haben zwar die gleiche Höhe an Krankenkassenbeiträge zu zahlen wie ambulant versorgte Pflegebedürftige, müssen jedoch nach wie vor für etliche Krankenkassenleistungen selbst aufkommen.
Dies führt auch zu einer unakzeptablen Ungleichbehandlung von Heimbewohnern innerhalb einer Einrichtung, resümiert Dzulko. Bewohner mit hohem medizinischen Behandlungsbedarf hätten künftig ein wesentlich geringeres Heimentgelt zu entrichten als Bewohner, bei denen dieses Kriterium nicht vorliegt.
Dzulko:Generell gehört die medizinische Behandlungspflege komplett in die Finanzierungsverantwortung der Krankenversicherung. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde die seit Einführung der Pflegeversicherung kritisch diskutierte Übergangsregelung als Dauerlösung zulasten der Pflegeversicherung festgeschrieben.
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