Pressemitteilung | Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV)

Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig! / DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt

(Berlin) - Auf große Zustimmung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungs-widrigkeit der fehlenden steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer beim Deutschen Philologenverband gestoßen.

Der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger begrüßte das Urteil. Er betonte: "Die 2007 verfügte gesetzliche Neuregelung der damaligen großen Koalition hat insbesondere Lehrer völlig ungerechtfertigt aus rein fiskalischen Gründen benachteiligt. Uns freut es, dass sich das Bundesverfassungsgericht in vielen Punkten der Auffassung von Dr. Christoph Görisch angeschlossen hat, der im Auftrag des DPhV und anderer Lehrerverbände 2008 dazu ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt hat!"

Der Verbandsvorsitzende warnte die Bundesregierung davor, nun eine neue gesetz-liche Regelung anzustreben, die wiederum die steuerliche Absetzbarkeit von Lehrerarbeitszimmern einschränke.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Philologenverband e.V. im DBB Eva Hertzfeldt, Pressesprecherin Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 40816781, Telefax: (030) 40816788

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