Neuregelung der DNA-Analyse Schritt in die richtige Richtung
(Frankfurt/Oder) - Als längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Landesverband Brandenburg in einer ersten Stellungnahme die am 11. Mai vorgestellte Einigung der rot-grünen Koalition zur Novellierung der DNA-Gesetzgebung bezeichnet.
Nach den Worten des BDK-Landesvorsitzenden Wolfgang Bauch werde damit die Arbeit von Polizei und Justiz deutlich vereinfacht und erleichtert. Unverständlich bleibe allerdings, weshalb die Bundesregierung sich nach wie vor davor scheue, die Entnahme der Speichelprobe rechtlich dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichzusetzen. Offenbar hätten hier Bedenkenträger auf der Bremse gestanden und den großen Wurf verhindert.
Der Gesetzentwurf müsse nun gründlich bewertet werden, denn der Teufel stecke oft im Detail. Dann müsse die Praxis zeigen, inwieweit sich die angekündigte neue Regelung bewährt. Ausdrücklich begrüßt werden der Wegfall des Richtervorbehalts für die Untersuchung von an Tatorten gefundenen anonymen Spuren sowie die bisher nicht ausdrückliche Regelung der DNA-Massentests (DNA-Reihenuntersuchung), was in der Vergangenheit zu Irritationen geführt hatte.
Die Kripo-Gewerkschaft fordert seit Jahren eine zeitgemäße DNA-Gesetzgebung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Brandenburg (BDK)
Wolfgang Bauch, Landesvorsitzender
Goepelstr. 90, 15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335/60688883
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