Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Neupositionierung des VDA zu erneuerbaren Kraftstoffen ist wichtiges Signal!

(Berlin) - Die Automobilindustrie hat bislang vor allem auf ein Aufschieben der drohenden Strafzahlungen bei Überschreiten der CO2-Flottenziele gedrängt - echte Lösungsoptionen dagegen nur wenig beachtet. Der VDA-Vorstand hat sich nun dafür ausgesprochen, dass zukünftig auch die Klimaschutzwirkung erneuerbarer Kraftstoffe im Rahmen der CO2-Flottengrenzwertverordungen für Pkw und Lkw berücksichtigt wird. UNITI begrüßt, dass der Verband damit die Notwendigkeit für eine Kraftstoffwende anerkennt und hofft diesbezüglich ebenso auf Unterstützung einer neuen Bundesregierung auf EU-Ebene.

Überschreiten die durchschnittlichen CO2-Emissionen von innerhalb eines Jahres neu zugelassenen Pkw oder Lkw eines Herstellers einen bestimmten Grenzwert, dann muss dieser hohe Strafzahlungen an die EU leisten. Die regulatorische Basis dafür bilden die CO2-Flottengrenzwertverordnungen für Pkw und Lkw. Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge (BEV) gelten in diesen Regelwerken pauschal als Null-Emissionsfahrzeuge, die den Flottendurchschnittswert eines Herstellers damit deutlich mindern. Auf diese Weise zwingt die EU die Fahrzeughersteller zu einer „Electro only“-Strategie bei Kfz-Antrieben und zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis spätestens 2035. Der schleppende Absatz von BEV führt jedoch dazu, dass Fahrzeughersteller durch Strafzahlungen akut in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden. Als Antwort darauf haben Vertreter der Hersteller bislang vor allem auf ein Aufschieben der Sanktionierung gedrängt. „Ein solcher Aufschub wäre allerdings keine nachhaltige Lösung für das Dilemma der Fahrzeughersteller, da nur wenig dafürspricht, dass die BEV-Nachfrage in nächster Zeit deutlich anzieht“, ordnet UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn ein.

Neue Bundesregierung sollte Kraftstoffwende in Europa vorantreiben
Auf seiner jüngsten Vorstandssitzung hat der VDA diesbezüglich eine deutliche Kehrtwende vollzogen, wie das Nachrichtenportal The Pioneer berichtet. Demnach spricht sich der VDA nun dafür aus, dass bei der anstehenden Überprüfung der EU-CO2-Flottenregulierungen für Pkw und Lkw die durchschnittliche CO2-Minderungswirkung erneuerbarer Kraftstoffe in der Flottenregulierung berücksichtigt werden sollte, da aktuell Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unabhängig vom getankten Kraftstoff als 100 Prozent fossil betrachtet werden. Dies könne auch ein möglicher Mechanismus für die schweren Nutzfahrzeuge sein.

Eine solche Anrechenbarkeit der realen CO2-Emissionsminderungswirkung von erneuerbaren Kraftstoffen auf die Flottenziele ist aus UNITI-Sicht sachlich sowie klimapolitisch dringend geboten und wäre außerdem ein wichtiges Signal an Investoren, in den Hochlauf z.B. grünstrombasierter E-Fuels einzusteigen. Bei den laufenden Sondierungen und anschließenden Koalitionsverhandlungen sollten die Vertreter von Union und SPD dieser nun auch vom VDA geteilten Forderung nach einer Kraftstoffwende daher dringend Beachtung schenken. Ziel sollte sein, dass eine neue Bundesregierung auf europäischer Ebene entschlossen für eine Anpassung der Regulierung eintritt, so dass erneuerbare Kraftstoffe für die CO2-Minderungsziele anrechenbar werden. Dies könnte durch die Einführung des Carbon-Correction-Factors erfolgen, für den sich auch UNITI aktiv einsetzt. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Das würde der Sicherung von vielen hunderttausend Arbeitsplätzen in der deutschen Automobilindustrie dienen, die vom Verbrennungsmotor abhängen, und zudem auf den Klimaschutz einzahlen, für den erneuerbare Kraftstoffe mit ihrer realen CO2-Minderungswirkung unverzichtbar sind.“

Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300

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