Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
(Bonn) - Dioxin, BSE und andere Krisen haben aufgezeigt, dass auf europäischer und nationaler Ebene Verbesserungsbedarf bei der Organisation und Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes besteht. Auf der Grundlage des vom Bundeskanzler in Auftrag gegebenen Gutachtens der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ("von Wedel-Gutachten") hat die Bundesregierung im März diesen Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit vorgestellt.
Zielvorgaben waren neben der weiteren Bündelung von Aufgaben mit einem Bezug zur Lebensmittelsicherheit und der Zusammenfassung von Risikobewertung und Risikokommunikation in einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung, vor allem die Trennung von Risikobewertung auf der einen und Risikomanagement auf der anderen Seite sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern bei der Wahrnehmung der Rechtsetzung-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben.
Organisatorisch sollen diesen Zielvorgaben durch die Errichtung zweier neuer Einrichtungen auf Bundesebene Rechnung getragen werden:
- Zum einen durch das Bundesinstitut für Risikobewertung mit der Aufgabe der Risikobewertung;
- Zum anderen durch ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der Aufgabe des Risikomanagements.
In diesen beiden Einrichtungen sollen, soweit sachgerecht, Aufgaben des BMVEL in den Bereichen Risikobewertung, Risikokommunikation und Risikomanagement gebündelt werden.
Aufgabe des Bundesinstituts soll die wissenschaftliche Beratung sowie die wissenschaftliche Unterstützung von Rechtsetzung und Politik sein, soweit ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz gegeben ist. Es soll unabhängige Informationen über alle Fragen in diesen Bereichen bereithalten und frühzeitig auf Risiken aufmerksam machen. Um die notwendige Unabhängigkeit zu unterstützen, soll das Bundesinstitut als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll als selbständige Bundesoberbehörde errichtet werden. Es soll auch Zulassungsaufgaben für Stoffe und Produkte übernehmen, die bisher vom BMVEL wahrgenommen worden sind. Des Weiteren soll das Bundesamt an der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Gesetzen ebenso mitwirken wie an der Vorbereitung und Begleitung von Überwachungsprogrammen und -plänen der Länder. Ferner soll es sowohl Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin als auch für das europäische Schnellwarnsystem im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit sein.
Der Gesetzentwurf ist im Volltext über die Homepage des BMVEL erhältlich: www.verbraucherministerium.de Der Entwurf hat im Bundesrat bei der Abstimmung am 1. Juni 2002 keine Mehrheit gefunden und wird nunmehr im Vermittlungsausschuss weiter beraten werden, der am Mittwoch, dem 12. Juni 2002 tagen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/819930
Telefax: 0228/375069
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