Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Neues Versicherungsaufsichtsgesetz auf Verbraucherkosten / Entwurf des VAG zementiert Zweckentfremdung von 30 Milliarden Euro Überschüssen

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht viel Nachbesserungsbedarf in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes. In seiner Stellungnahme zum runderneuerten, 365-Seiten starken Gesetzesentwurf kritisiert der BdV vor allem die einseitige Belastung der Verbraucher. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, sollen künftig wichtige Teile der Überschussbeteiligung als Eigenmittelersatz in den Versicherungsunternehmen verbleiben. Diese würden dadurch deutlich entlastet. Besonders Aktiengesellschaften würden noch größeren Spielraum für höhere Dividenden erhalten. "Konsequent werden Gelder, die ursprünglich nur für Überschüsse des Kunden vorgesehen sind, zweckentfremdet", empört sich BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. "Auf dem Papier werden rund 30 Milliarden Euro als Überschussbeteiligung bezeichnet, obgleich diese als Eigenmittelersatz eingefroren werden, um hohe Dividendenzahlungen an die Aktionäre zu ermöglichen."
Der vorgelegte Entwurf besiegelt zudem die Intransparenz in der Versicherungsaufsicht. Das Gesetz sieht vor, die Entscheidungsgewalt zu vielen Detailregelungen dem Bundesministerium der Finanzen oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu überlassen. Eine übergeordnete Kontrollinstanz ist nicht vorgesehen. "Wichtige Weichenstellungen zur Altersvorsorge können durch das neue Gesetz von Finanzministerium und Aufsicht ohne demokratische Kontrolle vorgenommen werden", kritisiert Kleinlein.

Das Gesetz ist mit einer sehr langen Übergangsfrist ausgestattet. Dies hätte zur Folge, dass einige Neuregelungen erst in 18 Jahren vollständig greifen. Bis dahin soll in einigen Teilbereichen immer noch das alte Aufsichtsrecht gelten. Angesichts dieser langen Spanne wundert sich Kleinlein über den kurzen Zeitrahmen, welche die Bundesregierung den Verbänden für ihre Stellungnahmen vorgegeben hat. "Wie beim Lebensversicherungsreformgesetz gilt auch hier die Faustregel: Pro Seite Gesetzesentwurf etwa 20 Minuten Zeit zum Lesen, Verstehen, Diskutieren und Kommentieren. Erneut peitscht die Regierung ein hochkomplexes Gesetz ohne Not durch die Gremien." Letztlich war es für BdV und andere Verbände aufgrund des engen Zeitplans nicht möglich, das Gesetz vollständig zu prüfen.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist das Herzstück für die Deutsche Lebensversicherung. Hier werden zum Beispiel die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung oder die Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung geregelt. Anlass der umfassenden Überarbeitung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist die Einführung von Solvency II, einem neuen europaweiten Aufsichtsprinzip, welches die Versicherer für künftige Kapitalmarktkrisen wappnen soll. Aus Sicht des BdV erhöhen die angedachten Reformen den Verwaltungsaufwand der Unternehmen erheblich, was sich vermutlich auch auf die Beiträge der Kunden durchschlagen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

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