Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Neues Urteil: Begleitende Rechtsberatung für Unternehmensberater weiterhin zulässig

(Berlin/Bonn) - Die Berechtigung von Unternehmensberatern, im Rahmen von betriebswirtschaftlichen Beratungen auch rechtliche Fragen aus den Bereichen der Existenzgründung und Subventionen anzusprechen, ist durch ein aktuelles Urteil des OLG Bremen bestätigt worden (Urteil vom 28. März 2002, 2 U 121/2000). Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. begrüßt diese Entscheidung des Gerichtes, in der eine Werbung für Fördermittel überprüft wurde. Gleichzeitig geht der BDU davon aus, dass sich noch der Bundesgerichtshof mit der Frage befassen wird.

Die Bremer Richter stellten in der Entscheidung ausdrücklich klar, dass Beratung über öffentliche Fördermittel Bestandteil einer professionellen Existenzgründungsberatung sei und deshalb schwerpunktmäßig auf wirtschaftlichem Gebiet liege. Diese sei zwar auch Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 Paragraph 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG), aber über die Hilfsgeschäftnorm des Art. 1 Paragraph 5 RBerG zulässig. Denn - so das Gericht – erwarte ein Unternehmer vom Berater in aller Regel, dass er nicht "nur ins Einzelne gehende Informationen über die vielfältigen Arten der als Finanzierungshilfe in Betracht kommenden Förderungsprogramme besitzt und weitergibt, sondern auch, dass er Beratung und Unterstützung zur praktischen Durchführung einer danach ins Auge gefassten Finanzierung erhält, ohne sich deswegen besonderen Rechtsrat einholen zu müssen."

Besonders freut sich BDU-Präsident Rémi Redley in diesem Zusammenhang über die große wirtschaftspolitische Kompetenz der Richter. "Denn", so Redley, "das OLG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wirtschaft nicht von Rechtsanwälten, sondern von Unternehmensberatern die größere Sachkenntnis in diesen Bereichen erwartet." Und der betriebswirtschaftliche Teil einer Beratung sei insofern von den rechtlichen Fragen nicht sinnvoll zu trennen. "Es wäre ja völlig lebensfremd, wenn der Berater den Kunden bei der kleinsten rechtlichen Frage zum Rechtsanwalt schicken muss, obwohl ihm die maßgeblichen betriebwirtschaftlichen Zusammenhänge in der juristischen Ausbildung nie vermittelt wurden", meint Redley vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung von betriebwirtschaftlichen und rechtlichen Prozessen in der Ökonomie.

Der Verband geht allerdings davon aus, dass mit dieser Entscheidung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Denn auch das OLG Bremen habe zu erkennen gegeben, dass die Fragestellung von derartig wichtiger Bedeutung für die sachgerechte Abgrenzung von rechtsanwaltlicher und unternehmensberatender Tätigkeit sei, dass sich der Bundesgerichtshof damit befassen müsse. "Ich bin daher auch guter Dinge, dass der BGH eine mögliche Revision annehmen wird", so der BDU-Präsident.

Die vollständige Urteilsbegründung kann bei der Pressestelle des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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