Pressemitteilung | k.A.

Neues Urhebervertragsrecht birgt Risiken

(Düsseldorf) - Der Kabinettsentwurf zum urheberrechtlichen Reformvorhaben beabsichtigt die Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern gegenüber Verwertern, um "unter den Vertragspartnern ein Gleichgewicht der Kräfte herbeizuführen". In ihrer praktischen Umsetzung bedeutet die Regelung aber eine branchenübergreifende Neukonzeptionierung der Vertragsbeziehungen im Urheberrecht. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll dem Urheber in Zukunft ein gesetzlicher Anspruch auf "angemessene Vergütung" zustehen, der - als Daueranspruch ausgestaltet- noch nachträglich geltend gemacht werden kann. Die Verhandlungsautonomie der Vertragsparteien wird damit aufgehoben und durch eine allgemeine, von den Zivilgerichten ausgeübte Preiskontrolle ersetz.

Für den neuen und innovationskräftigen Wirtschaftszweig Internet/Multimedia dürfen durch einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Privatautonomie keine Rechtsunsicherheiten und Bilanzrisiken künstlich geschaffen werden", betont Rainer Wiedmann, Präsident des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) e.V..

Seit einigen Jahren nimmt die Nutzung von Internet im privaten, beruflichen wie im öffentlichen Bereich in Deutschland konstant zu. Bereits jetzt ist die digitale Wirtschaft im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung trotz der Krise der vergangenen Monate einer der wichtigsten Wirtschaftszweige mit zweistelligen Wachstumsraten auch im Jahre 2001. "Mit diesem Gesetz sollen künftig Entwickler von Software die Regelungen übergestülpt bekommen, die für künstlerisch tätige Urheber entwickelt wurden. Hier wurde das Thema Urheberrecht zu einseitig betrachtet und die Auswirkungen für den Wirtschaftszweig Softwareindustrie übersehen", so Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv.

Die Auswirkungen der Reform werden letztendlich auch die Verhandlungsposition der Urheber beeinträchtigen. Die Unternehmen werden die erhöhte Planungsunsicherheit auf ihre Auftragnehmer abwälzen. Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Herabsetzung der Erstvergütung kommt. "Multimedia-Kreative, die zusammenwirkend ein Werk erschaffen, werden das Risiko des Unternehmens mittragen müssen, dass ein Einzelner nachträglich einen Anspruch auf "angemessene" Vergütung geltend macht", befürchtet Stefanie Krones, Rechtsreferentin beim dmmv.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Kaistr. 14 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560 Telefax: 0211/60045633

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