Neues Urheberrechtsgesetz tritt am 13. September in Kraft / Gerd Gebhardt: "Umgehung von Kopierschutz ist verboten"
(Hamburg) - "Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes tritt am 13. September endlich in Kraft", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Urhebern und Verwertern im digitalen Zeitalter."
Die Gesetzesnovelle ist am 12. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und enthält u.a. folgende wichtigen Änderungen:
1. Die Umgehung von Kopierschutzsystemen ist verboten. Auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck sind nicht mehr erlaubt. Gleiches gilt für die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können. Angebote von "Kopierschutz-Knackern" und ausführliche Hinweise zum Umgehen eines Kopierschutzes, mit denen sich viele Zeitschriften zu Lasten der Kreativen attraktiv gemacht haben, sind damit illegal. Die Einhaltung dieses Verbotes werden die Verbände mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten.
2. Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten. Diese Klarstellung macht deutlich: durch privates Kopieren findet keine "Datenwäsche" für illegale Angebote statt. So dürfen insbesondere aus sog. "Tauschbörsen" keine Downloads durchgeführt werden, da es sich um offensichtlich illegale Angebote handelt.
3. Das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird eingeführt. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen.
Gerd Gebhardt: "Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten." Dies soll im sogenannten "Zweiten Korb" erfolgen, einer sich anschließenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Die Diskussion darüber beginnt in der kommenden Woche mit einem Symposion des Bundesjustizministeriums und des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München.
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