Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Neues Urheberecht tritt am 1. Juli 2002 in Kraft

(Berlin) - Mit dem 1. Juli 2002 tritt das neue Urhebervertragsrecht in Kraft. Der Deutsche Journalisten- Verband (DJV) weist deshalb auf einige Neuerungen hin, die für alle Urheber und damit für Journalistinnen und Journalisten wichtig sind.

Zukünftig haben Journalisten Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für jede Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Zudem kann der DJV nunmehr mit Verlegern, Rundfunkunternehmen und ihren Verbänden in sog. gemeinsamen Vergütungsregeln die Angemessenheit der Honorare für freie Journalisten verbindlich bestimmen.

Verhandlungen einzelner Journalisten mit übermächtigen Unternehmen werden überflüssig. „Honorare, die über Jahre in unveränderter Höhe und für immer mehr Nutzungsmöglichkeiten gezahlt werden, sind nicht angemessen und sollten bald der Vergangenheit angehören“, sagte der DJV-Vorsitzende Rolf Lautenbach. Er kündigte die Aufforderung des DJV an die Verlegerverbände BDZV und VDZ an, mit dem DJV gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren, die angemessene Honorare vorsehen. Lautenbach plädierte an BDZV und VDZ, sich solchen Vereinbarungen nicht zu verweigern. Notfalls werde der DJV die jetzt gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle anrufen, um die Honorarsituation der freien Journalisten zu verbessern.

Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlage und Rundfunkunternehmen nunmehr auch der gerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Angemessenheit vereinbarter Honorare unterliegen. „Ausdrücklich wurde in den heute in Kraft gesetzten Vorschriften geregelt, dass das Urheberrecht der Sicherung angemessener Vergütungen für die Nutzung des Werkes dient. Gerichte, die bisher an der Überprüfung der Honorarhöhen gesetzlich gehindert waren, können solche Vereinbarungen jetzt korrigieren“, erklärte Lautenbach.

Der DJV wird die praktische Umsetzung des Gesetzes mitgestalten und Nachbesserungen einfordern, wo sie sich als notwendig erweisen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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