Neues Telekommunikationsgesetz kurz vor Verabschiedung im Bundestag / VATM dringt auf Verbesserungen im Vermittlungsausschuss
(Köln) - Die Regierungsfraktionen haben mit großem Einsatz versucht, eine Brücke zu schlagen zwischen den Forderungen der Deutschen Telekom AG (DTAG) und den Unternehmen, die für Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt sorgen sollen. Leider fehlen aber die letzten Meter, ohne die es keinen Weg hin zu mehr Wettbewerb geben wird. Ein schlüssiges Regulierungskonzept, dass eine strikte ex-ante-Kontrolle von Vorleistungen im Festnetz mit einer wirksamen Missbrauchskontrolle verknüpft, fehlt im Gesetzentwurf nach wie vor.
In einigen Punkten hat die Regierungsfraktion Verschlechterungen rückgängig gemacht, die von der Bundesregierung in den ursprünglichen Entwurf hineingebracht worden waren. Wichtig war hier die zeitgleiche Bereitstellung der Vorprodukte durch die DTAG aber auch die verschärfte Kontrolle von Bündelprodukten. Auch die Aufnahme einer Rechtsgrundlage für eine angemessene Kostenerstattung für Überwachungsmaßnahmen ist zu begrüßen.
Gerade die Ausweitung von Überwachung und Datenspeicherung wird voraussichtlich ein wichtiger Grund der Länder sein, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Entsprechende Forderungen der Länder gehen sogar weit über die in den USA üblichen Speicherungs- und Überwachungsmaßnahmen hinaus. Dies wird zu Recht von den Bundestagsfraktionen aber auch von Daten- und Verbraucherschützern heftig kritisiert. Den Forderungen der Länderinnenminister muß daher im Vermittlungsverfahren eine klare Absage erteilt werden, fordert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Andererseits sind viele für den Wettbewerb unverzichtbare und bereits vom Bundesrat im Herbst vehement eingeforderte Regelungen noch nicht in das Gesetz aufgenommen worden. Noch kann von einem scharfen Schwert der Regulierung nicht die Rede sein. Die Verpflichtungen wurden z.T. erheblich aufgeweicht und bilden vor allem noch kein in sich geschlossenes Regulierungssystem. Die erheblichen Lücken würden es der DTAG ermöglichen, sich trotz TKG weitgehend der Regulierung zu entziehen. Falls diese Lücken nicht geschlossen werden, droht eine dramatische Planungsunsicherheit im deutschen Telekommunikationsmarkt. Investitionen, technische Innovation und Arbeitsplätze werden dann auf der Strecke bleiben, führt Grützner aus.
Ohne die weiterhin fehlenden Antragsrechte der Wettbewerber und teilweise strengeren Soll-Vorschriften im Rahmen der Zugangsregulierung steht eine konsequente Wettbewerbs- und Marktkontrolle bei Missbräuchen ausschließlich im Belieben des Regulierers. Neu in das Gesetz aufgenommene Verfahrensfristen bleiben so nutzlos. Über zwei Jahre lange Vorermittlungsverfahren haben gerade in der Vergangenheit belegt, dass in wichtigen und schwierigen Fällen der Regulierer den Wettbewerbern den nötigen Schutz versagt oder solange hinausgezögert hat, bis es für die Geschäftsmodelle keinen Markt mehr gab oder - wie bei T-DSL - der DTAG sogar die Monopolisierung gelungen war.
Bei der Überprüfung der Kosten bleibt der Berechnungsmaßstab hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung nach wie vor hinter dem ursprünglichen Entwurf des Wirtschaftsministeriums zurück. Die DTAG möchte so deutlich höhere Preise für ihre Vorprodukte durchsetzen. Da dementsprechend auch für die Endkunden weitere deutliche Preissteigerungen drohen, darf dies keinesfalls hingenommen werden.
Auch die Sanktionsmöglichkeiten für den Fall marktmachtmissbräuchlichen Verhaltens wurden entgegen den Forderungen der Länder nicht ausreichend hart gefasst, um allein durch die Drohung und damit im Vorfeld von Auseinandersetzungen einen ausreichenden Anreiz zu wettbewerbskonformen Verhalten zu bieten. Gerade dies aber sollte ein wesentliches Element der neuen Regulierung sein. Solange das Risiko des Ex-Monopolisten bei Behinderungen des Wettbewerbs gleich Null ist, wird er weiterhin nicht von sich aus hierauf verzichten und den Wettbewerb weiterhin von einem Regulierungsverfahren zum nächsten Gerichtsverfahren ausbremsen, ist sich Jürgen Grützner sicher.
Wir gehen davon aus, dass im sich abzeichnenden Vermittlungsverfahren noch deutliche Verbesserungen durchgesetzt werden können. Alle Beteiligten haben dort die Chance zu beweisen, dass ein wettbewerbsorientierter ordnungspolitischer Rechtsrahmen für einen der wichtigsten Innovations- und Zukunftsmärkte in Deutschland geschaffen werden kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. , Gst. (VATM)
Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Telefon: 0221/3767725, Telefax: 0221/3767726
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Bundesnetzagentur will "Regulierung light" für den Glasfasermarkt / VATM: Starker Markt und starker Wettbewerb für Verbraucher:innen und deutsche Wirtschaft statt schwacher Regulierung
- VATM-Mitgliederversammlung: Wichtige Weichenstellungen für den Verband
- VATM als Partner auf der Kongressmesse ANGA COM 2022