Neues Steuergesetz gefährdet Substanz von Wasserversorgern ohne Gewinnerzielungsabsicht
(Berlin) Ende 2002 wurde bei der Diskussion um das Steuervergünstigungsabbaugesetz von der Bundesregierung die Einführung einer Mindestbesteuerung für Wasserbetriebe ohne Gewinnerzielungsabsicht geplant. Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben diesen Punkt im Vermittlungsausschuss bei den Beratungen dieses Gesetzentwurfes abgelehnt. Ohne Berücksichtigung dieses Beschlusses wird in einem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (Korb II) erneut die Einführung einer Mindestbesteuerung gefordert.
Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) fordert die Bundesregierung nochmals auf, Wasserbetriebe ohne Gewinnerzielungsabsicht von der geplanten körperschaftsteuerlichen Mindestbesteuerung auszunehmen. Ganz ohne Not wird diese Unternehmensform für die öffentliche Wasserversorgung in Frage gestellt. Gerade Wasserbetriebe ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten zum Nutzen ihrer Kunden, betonte Dieter Bongert, Vizepräsident und wasserpolitischer Sprecher des BGW. Denn Steueraufwendungen dürften aufgrund kommunaler Verordnungen nicht über den Wasserpreis an die Verbraucher weitergegeben werden. Wenn diese Unternehmen Steuern zahlen müssen, obwohl sie laut Satzung keinen Gewinn machen dürfen, würde das ihre Unternehmenssubstanz aufzehren. Es ist abzusehen, dass sich die Kommunen diese zusätzlichen finanziellen Belastungen über andere Abgaben finanzieren. Hier kommen auf den Verbraucher durch die Hintertür neue Belastungen zu, so Bongert weiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW)
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin
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