Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Neues Schadenersatzrecht schießt über das Ziel hinaus

(Stuttgart) - Der ACE Auto Club Europa hat eine Korrektur der vom Bundesjustizministerium vorgelegten Pläne zum neuen Schadenersatz-Gesetz gefordert. Kritik übte der Club daran, Kraftfahrer nur in Fällen höherer Gewalt nicht mehr haften zu lassen. "Der Gesetzgeber schießt damit weit über das Ziel hinaus und macht die gewachsene Rechtsprechung im Bereich der Gefährdungshaftung und Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen zur Makulatur", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp am 28. November in Stuttgart.

Lempp rechnet damit, dass im Zuge der geplanten Änderung des Schadenersatzrechts die Haftung der Kraftfahrer weiter verschärft werden wird. Zwar gelte schon heute die sogenannte Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz, die eine Haftung des Kraftfahrers auch ohne persönliches Verschulden ermögliche. Jedoch könne er sich gegenwärtig noch durch den ihm obliegenden Beweis eines "unabwendbaren Ereignisses" entlasten. Zu unbilligen Ergebnissen habe diese Regelung vor allem bei Unfällen mit Kindern und hilfsbedürftigen Personen geführt, die bei Eigenverschulden unter Umständen keine Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche durchsetzen konnten.

Nach Auffassung des ACE wäre es konsequent und völlig ausreichend, lediglich gegenüber diesem Personenkreis den sogenannten Entlastungsbeweis von Kraftfahrern nicht mehr zuzulassen. "Stattdessen will der Gesetzgeber den Entlastungsbeweis jetzt ganz streichen und das halten wir für wenig sinnvoll", sagte Lempp.

Seinen Angaben zufolge lassen sich die konkreten Auswirkungen der geplanten Gesetzgebung derzeit nur schwer einschätzen. Auswirkung en auf die Versicherungsprämien könnten jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl sei mit Blick auf die Gesetzesreform kein Anlass gegeben, das gesamte Paket in Bausch und Bogen abzulehnen. Schon heute sei der sogenannte Entlastungsbeweis im Einzelfall nur schwer zu führen und die Haftung bzw. Mithaftung auch schuldloser Kraftfahrer sei in der Rechtspraxis schon eher die Regel als die Ausnahme.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

NEWS TEILEN: