Neues Recht für alle Patienten in der GKV: Kostenerstattung erleichtert / Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der Zahnheilkunde
(Berlin) - Seit Jahresbeginn haben auch alle gesetzlich versicherten Patienten Zugang zum gesamten Therapie-Spektrum der modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Voraussetzung: Sie entscheiden sich gegenüber ihrer Krankenkasse bei allen ambulanten Behandlungen für die sogenannte "Kostenerstattung". Diese Patienten sind dann nicht mehr zwangsläufig den Beschränkungen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterworfen, teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit. Sie können sich für eine Privatbehandlung entscheiden und erhalten von der Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Leistung. Es gibt also endlich Therapiefreiheit auch für den Patienten in der GKV ohne Verlust seines Kassenanteiles.
Wer sich gegenüber seiner Krankenkasse für die Kostenerstattung entscheidet, rechnet direkt mit seinem Arzt oder Zahnarzt ab und reicht die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Von ihr erhält der Patient einen Zuschuss in Höhe der Leistung, die ihm nach dem Katalog der GKV zusteht, abzüglich einer Verwaltungsgebühr. "Mit Kostenerstattung kann der Patient künftig aus allen anerkannten Therapien der modernen Zahnmedizin wählen", erläutert BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Dass dabei eine Verwaltungsgebühr erhoben wird, ist kontraproduktiv und überflüssig", so Weitkamp.
Die BZÄK empfiehlt Patienten, sich bei der Wahl der Kostenerstattung mit ihrem Zahnarzt zu beraten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Chaussestr. 13, 10115 Berlin
Telefon: 030/400050, Telefax: 030/40005200
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