Pressemitteilung | Deutscher Kinderschutzbund e.V. (DKSB) - Landesverband Schleswig-Holstein

Neues Polizeigesetz für SH: Schusswaffengebrauch gegen Kinder

(Kiel) - Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein für ein neues Polizeirecht, demnach der sogenannte Rettungsschuss ausdrücklich im Landesrecht verankert werden und auch auf unter 14-Jährige anzuwenden sein soll, stößt beim Kinderschutzbund Schleswig-Holstein auf vehementen Widerspruch.

"Wir lehnen eine zusätzliche Regelung ausdrücklich ab. Bereits heute ist durch das Strafrecht festgelegt, dass Notwehr oder Nothilfe im Einzelfall schwere Verletzungen und sogar die Tötung eines Angreifers rechtfertigen. Die Ausdehnung des Polizeirechts in angekündigter Form geht eindeutig zu Lasten der Kinder", kritisiert Landesvorsitzende Irene Johns.

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein bezieht sich hierbei auch auf den von Landespolizeidirektor Michael Wilksen als Argumentationsgrundlage angeführten Fall, in dem Untervierzehnjährige für terroristische Selbstmordattentate instrumentalisiert werden. "Hierbei handelt es sich um eine sehr spezielle, bisher nicht dagewesene Ausnahmesituation, die natürlich überaus ernst zu nehmen ist - aber die polizeirechtliche Reform beinhaltet darüber hinaus, soweit uns bekannt ist, deutlich weitreichendere Handlungsbefugnisse. Unsere Sorge ist, dass hier gesellschaftlich gesetzte Grenzen verschoben werden. Das Kindeswohl muss immer an erster Stelle stehen. Wir sollten nicht vergessen, dass diese Kinder Opfer sind und nicht Täter," mahnt Irene Johns.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kinderschutzbund e.V. Landesverband Schleswig-Holstein Pressestelle Sophienblatt 85, 24114 Kiel Telefon: (0431) 66 66 79 - 0, Fax: (0431) 66 66 79 - 16

(sf)

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