Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Neues Ökopunktesystem im Österreichtransit muss Fehler des alten Systems vermeiden

(Frankfurt a. M.) – Im Dezember vergangenen Jahres hat der EU-Gipfel in Laeken über das Jahr 2003 hinaus die Schaffung eines Ökopunktesystems für den Lkw-Transit durch Österreich beschlossen. Dieser Beschluss ist Folge nationaler Egoismen, mit denen Österreich seine Zustimmung zur EU-Osterweiterung an die Existenz eines Ökopunktesystems auch über das Jahr 2003 hinaus verknüpft hat. Die Europäische Kommission hat auftragsgemäß einen Vorschlag für ein Ökopunktesystem für 2004 vorgelegt, das bis maximal 2006 verlängert werden kann.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. macht in einer Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen des derzeitigen und des künftigen Ökopunktesystems deutlich. Das derzeitige Ökopunktesystem war Gegenstand des Beitrittsvertrags Österreichs zur Europäischen Union. Im Gegensatz dazu ist das Nachfolgemodell streng in die Prinzipien des EWG-Vertrages einzubinden. Ein mit dem Ökopunktesystem verbundener Eingriff in den freien Warenverkehr und den freien Dienstleistungsverkehr und damit in zwei fundamentale Freiheiten des europäischen Rechtssystems ist nur möglich, wenn dies durch „überragende Allgemeininteressen“ gerechtfertigt ist. „Als überragendes Gemeininteresse kann aus unserer Sicht allein der Schutz der Menschen und des Ökosystems der Alpen angesehen werden“, so der BGL. Schwer nachvollziehbar sei, dass das Ökopunktesystem wiederum nur auf Transitfahrten durch Österreich beschränkt werde. Jegliche Einschränkung von Transitfahrten, die die Alpenregion gar nicht oder nur geringfügig tangieren, seien, so der BGL „von einem überragenden Allgemeininteresse nicht gedeckt und daher als Eingriff in die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs abzulehnen.“ Dies gelte beispielsweise für in den letzten Jahren stark zugenommenen Ost-West-Verkehre durch Österreich und z.B. für den „Hörbranz-Transit“ von Bayern in die Schweiz.

Eine andere Forderung des deutschen Transportgewerbes ist im Kommissionsvorschlag bereits berücksichtigt. Die derzeitige Ökopunkteregelung sieht eine Streichung von Ökopunkten vor, falls im Transit durch Österreich eine bestimmte jährliche Fahrtenanzahl – unabhängig von den damit verursachten Emissionen – überschritten wird. Bereits in ihrem im Dezember 2000 vorgelegten „Bericht über den Straßengütertransitverkehr Österreich“ hatte die Europäische Kommission diese sogenannte 108 Prozent-Klausel als „Ungereimtheit des Ökopunktesystems“ bezeichnet, da diese Sanktion nur greife, „wenn ein Lkw zu umweltfreundlich ist“. Außerdem verweist der BGL darauf, dass die Frage, ob diese Grenze denn nun überschritten sei oder nicht, anhand der von Österreich vorgelegten Statistiken nicht zweifelsfrei beantworten lasse. Aus diesem Grund sei, obwohl Österreich eine Überschreitung dieser Schwelle für das Jahr 2000 behauptet hatte, von der Kommission eine Kürzung abgelehnt worden.

Weiter kritisiert der BGL, dass die bis maximal 2006 vorgesehene Ökopunkteregelung keinerlei Vorschläge enthalte, wie im Falle eines Beitritts von Drittstaaten zur EU im Rahmen der EU-Osterweiterung das Ökopunktesystem angepasst werden sollte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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