Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Neues oder altes Kaufrecht? Vertragsabschluss zählt

(Köln) - Seit 1. Januar 2002 ist das neue Kaufrecht in Kraft. Ob jedoch die alten oder die neuen Gewährleistungsregelungen gelten, hängt nicht vom Termin der Warenübergabe ab, sondern vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dies gilt sowohl im Verhältnis vom Lieferant zum Einzelhändler als auch im Verhältnis vom Einzelhändler zum Endverbraucher. Letzterer Fall ist z.B. von Bedeutung, wenn für den Kunden nicht vorrätige Ware bestellt wird.

Beispiel 1: Ein Kunde bestellte am 20. Dezember 2001 in einem Bettengeschäft eine nicht auf Lager befindliche Matratze, die dann erst am 30. Januar 2002 an ihn ausgeliefert werden konnte. Weil der Kaufvertrag in 2001 geschlossen wurde, gilt in diesem Fall noch das alte Schuldrecht. Damit endet die Gewährleistungsfrist des Kunden bereits sechs Monate nach Lieferung, also am 30. Juli 2002.

Beispiel 2: Ein Modehaus verkaufte am 20. April 2002 eine Hose, die es schon vor dem Jahreswechsel auf Lager hatte. Im Verhältnis zum Lieferanten gilt noch das alte Schuldrecht mit sechs Monaten Gewährleistung, gegenüber dem Kunden muss das Modehaus aber zwei Jahre Gewährleistung geben. Hier existiert eine „Gewährleistungslücke“, die man partnerschaftlich mit dem Lieferanten schließen sollte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/9215090 Telefax: 0221/92150910

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