Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Neues Naturschutzgesetz wirkt als Investitionsbremse / Verstoß gegen das Grundgesetz

(Berlin) - Als Investitionsbremse par excellence wird sich die vom Bundesumweltministerium geplante Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes erweisen, falls sie wie geplant in Kraft tritt. Das befürchtet der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) anlässlich der heute in Bonn beginnenden Expertenanhöhrung zum Gesetzesentwurf. Die geplante Pflicht der Bundesländer, mindestens zehn Prozent der Landesfläche als Biotop auszuweisen, würde eine Barriere für zahlreiche Investitionen bedeuten. Die Bereitstellung von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbeflächen werde erheblich erschwert. Außerdem fordert der DIHT eine Neuordnung des Rechts der Schutzgebiete. Sie dürften ausschließlich über Verwaltungsverfahren begründet und ausgewiesen werden. Der im Entwurf vorgesehene gesetzliche Biotopschutz verstoße gegen das Grundgesetz und müsse deshalb ersatzlos wegfallen, so der DIHT.

Auf die vorgesehene Möglichkeit der Klage durch Umweltverbände bei Eingriffen in die Natur sollte der Gesetzesentwurf ebenso verzichten. Nicht akzeptiert werde die These, dass alle Interessen außer denen der Vereine in Verwaltungsverfahren ausreichend berücksichtigt würden. Erstmals erhielten sonst nicht unmittelbar betroffene Gemeinschaften ein Recht auf Klage. Nach Ansicht des DIHT werden Naturschutzverbände bereits in der bisherigen Praxis bei der Vorbereitung von Verwaltungsentscheiden angemessen beteiligt.

Quelle und Kontaktadresse:
Dr. Hermann Hüwels Telefon: 0228/1042210 Telefax: 0228/1042222 Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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