Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Neues Naturschutzgesetz schwächt den Standort Deutschland

(Berlin) - Im Wettbewerb um neue Industrieansiedlungen und beim Ausbau moderner Infrastruktur gerät Deutschland nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) ins Hintertreffen, wenn das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft tritt.

Dies erklärt der DIHT anlässlich der Entscheidung des Bundeskabinetts am 30. Mai 2001, das derzeit geltende Naturschutzrecht durch ein neues Bundesnaturschutzgesetz zu ersetzen.

Eine Pflicht der Länder, auf mindestens zehn Prozent der Fläche Biotope auszuweisen und miteinander zu vernetzen, werde notwendige Maßnahmen der Infrastrukturentwicklung verhindern oder beträchtlich verteuern, so die Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern. Größere Flächen für neue Industriestandorte seien in weiten Teilen Deutschlands nicht mehr zu erschließen oder nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Versäumt habe das Bundeskabinett ferner die Neuordnung des Rechts der Schutzgebiete. Der im Entwurf vorgesehene Biotopschutz verstoße gegen das Grundgesetz und müsse deshalb ersatzlos wegfallen.

Auf die vorgesehene Möglichkeit der Klage durch Umweltverbände bei Eingriffen in die Natur sollte der Gesetzesentwurf ebenso verzichten. Nicht akzeptiert werde die These, dass alle Interessen außer denen der Vereine in Verwaltungsverfahren ausreichend berücksichtigt würden. Erstmals erhielten sonst nicht unmittelbar betroffene Gemeinschaften ein Recht auf Klage. Nach Ansicht des DIHT werden Naturschutzverbände bereits in der bisherigen Praxis bei der Vorbereitung von Verwaltungsentscheiden angemessen beteiligt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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