Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Neues Mietrecht: Verschlechterung geplant / Nebelkerzen und Falschinformationen aus Justizministerium

(Köln) - "Der Sprecher des Bundesjustizministeriums sollte sich bei der Kommentierung von Zeitungsartikeln zum Thema Mietrechtsreform zurückhalten bzw. bei den Fakten bleiben", sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips.

Richtig ist, dass die geplante Mietrechtsreform eine Reihe von Verschlechterungen für Mieter mit sich bringt. Hierauf hatte der Deutsche Mieterbund mit Pressemeldung vom 30. August 2000 eindringlich hingewiesen. Die Pressemeldung ist auch im Internet - www.mieterbund.de - Aktuell - abzurufen.

Die Bild Zeitung hatte die Pressemeldung des Deutschen Mieterbundes aufgegriffen und auf Seite 1 berichtet: "Neues Mietrecht - Wer stört, fliegt raus". Laut dpa hat der Sprecher des Justizministeriums, Christian Arntz, diesen Zeitungsbericht zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass eine fristlose Kündigung bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens längst geltendes Recht sei und eine Aufweichung des Kündigungsschutzes bei Zeitmietverträgen nicht geplant sei.

"Beide Informationen aus dem Justizministerium sind falsch. Richtig ist, dass sich die Rechtslage bei der fristlosen Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens gravierend ändern soll. Nach geltendem Recht setzt der Kündigungsgrund eine schuldhafte Störung des Mieters voraus. Der Begriff des "schuldhaften" wurde jetzt gestrichen. Zukünftig kann es für eine fristlose Kündigung ausreichend sein, wenn Störungen zum Beispiel von Kindern oder Behinderten schuldlos ausgehen."

Rips weiter: "Bei Zeitmietverträgen wird der Kündigungsschutz aufgeweicht. Zwar gibt es auch bisher schon Zeitmietverträge ohne Kündigungsschutz, die Möglichkeit, derartige Verträge abzuschließen, wird aber erweitert. Zukünftig können Vermieter derartige Zeitmietverträge ohne Kündigungsschutz nicht nur vorgeben, wenn sie zum Beispiel nach Zeitablauf die Wohnung selber beziehen wollen (Eigenbedarf), sondern schon dann, wenn sie Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung durchführen wollen."

Rips: "Derartige Verschlechterungen müssen beim Namen genannt werden dürfen, sie sind für den Deutschen Mieterbund nicht akzeptabel."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313, 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

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