Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Neues Mietrecht ab 1. September

(Köln) - "Wir haben keinen Grund zu feiern, aber wir können zufrieden sein", erklärte Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag das Mietrechts-Reformgesetz akzeptiert hat. "Die Reform ist ein wichtiger Schritt zu einem modernen, einfacheren und gerechten Mietrecht."

Gleichzeitig betonte Rips, dass die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Mietrechts am 1. September 2001 genutzt werden muss, jetzt sowohl die Fachöffentlichkeit als auch Mieter und Vermieter selbst über das neue Mietrecht aufzuklären. "Wir werden eine große Informationsoffensive starten und mit Flugblättern, Sonderheften, Mieterlexikon, Broschüren und einem juristischen Fachbuch umfassend die beschlossenen Neuregelungen darstellen, erklären und kommentieren", kündigte Rips an.


Die Mietrechtsreform

Positiv, so Rips, ist insbesondere der Ansatz, das komplizierte Mietrecht zu vereinfachen. Die mietrechtlichen Vorschriften werden in einem Gesetz zusammengefasst, sie folgen einem chronologischen Ablauf, die Gesetzessprache wird modernisiert und die einzelnen Paragraphen werden gekürzt.

Zahlreiche inhaltliche Änderungen werden das Mietrecht weiter vereinfachen und modernisieren, immer mit dem Ziel, Streit und Prozesse zwischen den Vertragspartnern zu verhindern. Zu den Änderungen, die Vorteile für Mieter mit sich bringen, gehören zum Beispiel:

- Die Kündigungsfrist für Mieter wird generell auf 3 Monate verkürzt.

- Für Betriebskosten wird eine feste Abrechnungsfrist eingeführt. 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter abgerechnet haben. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen.

- Qualifizierte Mietspiegel, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgestellt wurden, sind zukünftig das vorrangige Begründungsmittel bei Mieterhöhungen.

- Die Kappungsgrenze wird gesenkt. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete künftig auf dem Weg zur Vergleichsmiete höchstens um 20 Prozent steigen, statt wie bisher um 30 Prozent.

- Die Möglichkeit, die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten zu erhöhen, wird ersatzlos gestrichen.

- Auch Mieter, die mit dem verstorbenen Mieter in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, haben jetzt das Recht, in das Mietverhältnis einzutreten.

- Behinderte Mieter können von ihrem Vermieter Zustimmung zu einem behindertengerechten Umbau der Wohnung fordern, wenn sie die Kosten übernehmen und ggf. eine Sicherheit für einen eventuellen Rückbau leisten.

"Die Reform bringt natürlich auch Nachteile für Mieter mit sich", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes. So werden beispielsweise die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gesenkt, die Miete muss am Monatsanfang gezahlt werden, die Möglichkeit, einen einfachen Zeitmietvertrag abzuschließen wird gestrichen, die längstmögliche Kündigungsfrist für Vermieter wird von 12 auf 9 Monate gesenkt. Und zukünftig kann der Vermieter dem Erben des verstorbenen Mieters ohne weiteres kündigen.

"Wir haben aber noch während des Gesetzgebungsverfahrens verhindert, dass es zu weiteren Verschlechterungen für Mieter kommt", erklärte Rips. So wird es nicht, wie ursprünglich geplant, eine Zerrüttungskündigung geben oder ein Sonderkündigungsrecht für Ostdeutschland oder eine Aufweichung des Kündigungsschutzes nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung.


Informationsoffensive

"Wir müssen jetzt die Fachöffentlichkeit, das heißt Richter, Rechtsanwälte, Haus- und Immobilien-Verwaltungen, Makler genauso informieren, wie die Vertragsparteien, das heißt Mieter und Vermieter selbst. Bis zum 1. September, dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts, müssen alle Beteiligten über die Neuregelungen, über ihre neuen Rechte und Pflichten aufgeklärt und informiert werden", erklärte Rips.

- Der Deutsche Mieterbund wird ab sofort im Internet unter www.mieterbund.de die wichtigsten Neuregelungen erklären.


- Ein Informationsflugblatt wird noch in diesem Monat aufgelegt. Es ist dann bei allen örtlichen Mietervereinen kostenlos erhältlich.

- Ende Juni wird ein rund 350 Seiten starkes Fachbuch unter dem Titel "Neues Mietrecht" veröffentlicht, mit Gesetzessynopsen, Erläuterungen, Kommentierungen und Materialien (Preis: 45,90 DM).

- Anfang Juli erscheint ein Sonderheft "Das neue Mietrecht", DIN A 4, 84 Seiten (Preis: 7,50 DM).

- Mitte bis Ende Juli wird der Mieterbund-Klassiker "Das Mieterlexikon" neu erscheinen. Auf den mehr als 650 Seiten wird das neue Mietrecht erklärt (Preis: 24,--DM).

- Ab August werden alle Informations-Broschüren des Deutschen Mieterbundes die neue Rechtslage berücksichtigen.

"Ein Ziel der Mietrechtsreform ist es, durch eine Vereinfachung und Modernisierung des Rechts Streit und Prozesse zu verhindern. Das kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten über die neue Rechtslage so schnell und so umfangreich wie möglich aufgeklärt werden", sagte der Mieterbund-Direktor.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

NEWS TEILEN: