Pressemitteilung | Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Neues Internetangebot: Blindengeld - enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern

(Berlin) - Blindsein ist überall in Deutschland gleich - aber nicht das Blindengeld. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, startet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) heute ein neues Info-Angebot. Unter http://blindengeld.dbsv.org wird mit einem Klick deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer ihre Blindengeldleistungen gestalten. So bedeutet zum Beispiel ein Umzug von Hessen nach Thüringen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung um mehr als 50 Prozent. "Die deutsche Blindengeldlandschaft ist ein Flickenteppich aus willkürlich zusammengestoppelten Regelungen", bringt DBSV-Präsidentin Renate Reymann es auf den Punkt.

Das Blindengeld ist die wichtigste Unterstützungsleistung für blinde Menschen in Deutschland - und doch wurde es landauf landab immer wieder gekürzt und beispielsweise in Niedersachsen für zwei Jahre sogar komplett gestrichen. Auch diese Entwicklung wird auf der Internetseite in übersichtlichen Grafiken gezeigt.

Für Renate Reymann wird aus den zusammengestellten Informationen vor allem eines deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf. "Eine gerechte, bundesweit einheitliche Lösung ist schlicht und ergreifend überfällig", so die DBSV-Präsidentin.

Hintergrund: Blindengeld und Blindenhilfe

Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Falls man blind und Sozialhilfe-berechtigt ist, bekommt man für seine behinderungsbedingten Ausgaben 653,96 Euro monatlich. Das Blindengeld wird dann durch die so genannte "Blindenhilfe" aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für "eine angemessene Unterkunft" nicht mehr als 798 Euro verdienen. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen.
http://blindengeld.dbsv.org

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Volker Lenk, Pressesprecher Rungestr. 19, 10179 Berlin Telefon: (030) 285387-0, Fax: (030) 285387-20

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